Aktuelle Krankenkassenbeiträge
28. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungDie aktuellen Krankenkassenbeiträge sind abhängig davon, ob Versicherte die gesetzliche oder die private Krankenversicherung nutzen. Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden auf Basis des Alters und des Geschlechts des Versicherten sowie des gewünschten Versicherungsumfangs ermittelt. Die Versicherungen haben allerdings das Recht, die aktuellen Krankenversicherungsbeiträge den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen anzupassen und so bei Bedarf entsprechende Erhöhungen durchzuführen. Dabei befinden sich die Krankenkassen allerdings im stetigen Wettbewerb, weshalb die aktuellen Krankenkassenbeiträge auch nach diesem Faktor ermittelt werden.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hingegen sind auf die Entscheidungen der Bundesregierung angewiesen, die die Beiträge der Krankenkassen seit Einführung des Gesundheitsfonds festlegen kann. Bis zum 31. Dezember 2010 wird der Beitragssatz bei 14,9% des Bruttoeinkommens liegen, ab dem 01. Januar 2011 hingegen wird der Satz angehoben und beträgt dann 15,5% des maßgeblichen Bruttoeinkommens. Dabei wird der Beitrag je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert, lediglich ein Beitrag von 0,9% muss allein von den Arbeitgebern getragen werden.
Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung werden die aktuellen Krankenkassenbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet. Damit erhöht sich der Krankenkassenbeitrag mit zunehmendem Einkommen, so dass besser Verdienende stärker belastet werden. Um die Belastung zu begrenzen, wurde in Deutschland die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt. Diese liegt im Jahr 2010 bei 3.750 Euro monatlich. Einkommen werden nur bis zu dieser maximalen Höhe berücksichtigt, höhere Einkommen werden für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherungen nicht herangezogen.
Gesetzliche Krankenkassen, die mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen und denen deshalb Defizite drohen, haben die Möglichkeit, Zusatzbeiträge zu erheben. Diese Zusatzbeiträge werden von einigen Versicherungen bereits seit Januar 2010 erhoben, so zum Beispiel von der DAK oder der BKK Gesundheit. Die Krankenkassen haben dabei die Möglichkeit, die aktuellen Krankenkassenbeiträge um einen Zusatzbeitrag von einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens zu erhöhen. Der maximale Zusatzbeitrag kann sich dabei auf 37,50 Euro pro Monat belaufen (auf Basis von einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze). Alternativ kann auch eine pauschale Erhöhung von 8 Euro pro Monat erfolgen, in diesen Fällen ist die Einkommensprüfung nicht notwendig.