ARAG Rat & Tat Rechtsschutz

26. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Im Bereich des privaten Rechtsschutzes bietet die ARAG Rechtsschutzversicherung den Tarif Rat & Tat Rechtsschutz. Die ARAG bewirbt diesen Tarif als Sorglos-Paket für Beruf, Verkehr und Wohnen, da die Versicherung mehrere Rechtsschutzgebiete im privaten Bereich kombiniert.

Die Rechtsschutzversicherung trägt im Versicherungsfall die Kosten für den Anwalt, das Gericht sowie notwendige Zeugen, um den Versicherten die Möglichkeit zu bieten, eventuelle Rechtsstreitigkeiten zu lösen. Die Kosten werden bis zu einer Summe von einer Million Euro übernommen, wobei Versicherte eine Selbstbeteiligung von 250 Euro pro Versicherungsfall selbst tragen müssen.

Der Versicherungstarif Rat & Tat Rechtsschutz sichert vier verschiedene Leistungsbereiche. Dies ist zum einen der Wohnungs-Rechtsschutz. Er übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn Versicherte Streitigkeiten mit dem Vermieter nicht außergerichtlich klären können oder wenn der Vermieter außerordentlich kündigt, dies aber rechtlich nicht zulässig ist. Die ARAG übernimmt in diesem Fall den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz sowie den Steuer-Rechtsschutz.

Weiterhin können Versicherte des Rat & Tat Rechtsschutzes den Verkehrs-Rechtsschutz nutzen. Neben dem Schadenersatz-Rechtsschutz sind auch der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, der Steuer-Rechtsschutz sowie der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen enthalten. Der Berufs-Rechtsschutz letztlich übernimmt die Kosten im Arbeits-Rechtsschutz und im Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

Der vierte versicherte Bereich ist der private Bereich. Allerdings übernimmt die ARAG in diesem Fall keine expliziten Leistungen, vielmehr können Versicherte für den privaten Bereich lediglich das JuraTel Anwaltstelefon, den ARAG Online Rechts-Service sowie den Anwaltssuch-Service nutzen. Diese Serviceleistungen stehen auch bei allen anderen drei Rechtsgebieten zur Verfügung und können kostenlos genutzt werden. Versicherte, die auch den privaten Rechtsbereich absichern wollen, sollten den Tarif Rat & Tat Rechtsschutz nicht wählen, da der Privatrechtsschutz nicht enthalten ist. Hierfür bietet die ARAG alternative Tarife.


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