Auslandskrankenversicherung Hallesche

26. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung, Reiseversicherungen

Die Auslandskrankenversicherung sollte bei einer Reise in das Ausland mit dabei sein. Es ist egal ob es sich um einen Urlaub, oder Geschäftsreise handelt. Damit der Arztbesuch im Ausland nicht zur Kostenfalle wird, durch anfallende Krankenhauskosten oder einen Rücktransport nach Deutschland sollte sich vorher informiert werden, welche Versicherungen diese Leistungen anbietet.

Bei der HALLESCHE Krankenversicherung betragen die Kosten für die Auslandskrankenversicherung 6 Euro für ein Kind bis 17 Jahre, Erwachsene zwischen 18 und 59 Jahren zahlen 9 Euro und ab 60 Jahre zahlt man 20 Euro pro Jahr. Zu beachten ist, dass Kinder oder Jugendliche nur in Verbindung mit einem Erwachsenen versichert werden, und das Höchsteintrittsalter beträgt 69 Jahre.

Mit diesem Jahresbeitrag ist ein umfassender Versicherungsschutz für auftretende Krankheiten oder Unfälle auf Reisen im Ausland gewährleistet. Der weltweite Versicherungsschutz umfasst mehrmalige Aufenthalte im Ausland und Reisen bis zu 8 Wochen.

Nach Angaben des Anbieters werden alle Kosten erstattet, welche bei akut auftretenden Erkrankungen während der Reise entstanden sind. Dies wären zum Beispiel Unkosten für Medikamente, Arztbesuche, eventuelle Operationen und damit verbundene Krankenhausaufenthalte, oder mögliche Krankenrücktransporte nach Deutschland. Nicht betroffen wären Krankheiten die schon vor der Reise bestanden. Eine Ausnahme sind Vorerkrankungen die sich während der Reise verschlechtert haben, und dies nicht vorhersehbar war.

Der Versicherungsnehmer hat im Ausland freie Krankenhaus- und Arztwahl. Wobei das nächstgelegene Krankenhaus genommen werden muss. Falls ein notwendiger Krankentransport während der acht Versicherungswochen nicht möglich ist, verspricht die Hallesche Krankenversicherung die Kosten zu übernehmen bis der Transport aus medizinischer Sicht möglich ist.

Die anfallenden Kosten für eine Überführung nach Deutschland im Todesfall werden vom Versicherer übernommen. Für Überführungen vom außereuropäischen Ausland liegen die Grenzen für die Beteiligungskosten bei 10.000 Euros und beim europäischen Ausland bei 5.000 Euro. Bei Bestattungen im Ausland werden die Kosten bis zur jeweiligen Grenze für die Überführungen erstattet.

Der Versicherungsnehmer muss bei einer Erkrankung zunächst alle Kosten selber übernehmen. Nach der Rückkehr sind die Originalrechnungen bei der Halleschen Krankenversicherung einzureichen. Sichtbar sollte hier der Name des behandelnden Arztes und die genaue Bezeichnung der Krankheit sein. Weiterhin müssen die genauen Behandlungsmethoden, die verschriebenen Medikamente und das Datum ersichtlich sein. Bei Krankenhausaufenthalten muss auf den Papieren das Aufnahme- und Entlassungsdatum erkennbar sein. Kosten für Medikamente können nur erstattet werden, wenn eine Rechnung der Apotheke vorhanden ist.

Die Auslandskrankenversicherung der Hallesche ist als eine Dauerpolice veranlagt. Sollte diese nicht mit Wahrung der Frist gekündigt werden, verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.


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