AXA Unfall Kombirente
29. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: UnfallversicherungenDie AXA, mit Sitz in der französischen Hauptstadt Paris, zählt zu den größten Versicherungskonzernen weltweit. Das Angebot der AXA deckt faktisch die gesamte Palette an Versicherungsprodukten für Privatperson und darüber hinaus auch für Unternehmen ab. In Deutschland ist AXA seit 1994 aktiv, als der Versicherungskonzern den Direktversicherer AXA Direct gegründet hat. Heute zählt AXA mit einem Bruttoprämienaufkommen von knapp 10 Milliarden Euro zu den größten Erstversicherern in Deutschland.
Zu den bekannten Produkten von AXA zählen unter anderem die verschiedenen Unfallversicherungen. Eine Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Der Versicherungsfall tritt per Definition dann ein, wenn von außen plötzlich ein Unfallereignis auf den Versicherten einwirkt, welches beim Versicherten zu einer unfreiwilligen Schädigung der Gesundheit führt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nicht anders vereinbart, rund um die Uhr an jedem Ort auf der Welt. Optional können Versicherte per Zusatzbeitrag den Unfallbegriff weiter fassen lassen, damit die Versicherung auch dann eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente leistet, wenn der Versicherte bspw. durch eine erhöhte Kraftanstrengung einen gesundheitlichen Schaden davonträgt.
Eine dieser Zusatzoptionen stellt bei der AXA die Unfall-Kombirente dar. Diese Versicherung schützt den Versicherten gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schweren Krankheiten und den Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören und Sprechen (ab Pflegestufe 1 nach dem Sozialgesetzbuch). Erreicht der Versicherte nach einem Unfall und/oder aufgrund einer schweren Schädigung eines wichtigen Organs wie etwa dem Herzen einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, zahlt die AXA eine lebenslange Rente, deren Höhe von der vereinbarten Leistung abhängt. Um den Versicherten nicht dem Risiko einer real sinkenden Unfallrente aussetzen zu müssen, erhöht die AXA die Rente jährlich um 1,5 %. Im langfristigen Mittel wird damit ein Großteil der zu erwartenden Inflation abgedeckt, so dass der Versicherte keinen Kaufkraftverlust zu befürchten hat.
Die Versicherungsleistungen sind von der Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest in der Ausgabe 02/2010 ausführlich getestet worden. Während Finanztest die jährliche Rentenanpassung in Höhe von 1,5 % als positives Merkmal charakterisiert, sieht sie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die AXA in Versicherungsleistung tritt, als kritisch. So müssen den Versicherten schon erhebliche gesundheitliche Einschränkungen widerfahren sein, bevor AXA die Unfallrente auszahlt. Dafür ist die Prämienhöhe im Vergleich zu einer klassischen Berufsunfähigkeitversicherung wesentlich geringer.