Baugeräteversicherung
26. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteWer sich als Bauunternehmer auf dem harten Markt des Baugeschäftes durchsetzen und behaupten will, ist auf die Zuverlässigkeit seines Maschinenparks angewiesen. Die Maschinen schlagen nicht nur bei der Anschaffung zu Buche, sondern auch bei notwendigen Reparaturen. Bei einem Totausfall einer Maschine kann das Unternehmen schnell an seine finanziellen Grenzen stoßen. Um solche Schäden nicht aus eigener Tasche finanzieren zu müssen, ist die Baugeräteversicherung eine dankbare Lösung. Da die Versicherungsbedingungen der Baugeräteversicherung innerhalb der Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein können, ist vor dem Vertragsabschluss ein genauester Versicherungsvergleich unverzichtbar. Eine Baugeräteversicherung zählt neben der Elektronik-, der Montage- und der Maschinenversicherung zu den technischen Versicherungen. Versichert werden im Vertrag benannte Baugeräte, sowie Zusatzgeräte und Baugerüste. Es werden Schäden versichert, die durch unvorhergesehene Ereignisse verursacht wurden.
Bei Vertragsabschluss kann der Versicherungsnehmer zwischen zwei Varianten der Baugeräteversicherung wählen. Die AGB-Police, Allgemeine Bedingungen für die Kaskoversicherung von Baugeräten, deckt Schäden an Bau- und Zusatzgeräten, Vermessungs- und Sicherungsanlagen, Baubüros, Baubuden und Baubaracken, sowie an Gerätewagen ab. Versichert sind die Schäden verursacht durch Naturgewalten, Brand, Explosion, Blitzschlag, Ab- oder Umsturz, sowie bei Vandalismus. Versicherungsschutz wird gewährt bei der Montage, der Demontage und Verladung, beim Arbeitseinsatz, und beim Transport der versicherten Sachen. Schäden durch Verschleiß, Diebstahl, Kriegsereignisse oder Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Beschlagnahmung oder weiterer hoheitlicher Eingriffe sind nicht im Versicherungsumfang enthalten.
Entscheidet sich der Unternehmen für den Abschluss der Versicherung nach der ABMG-Police, sind zusätzlich noch Maschinenbruchschäden gedeckt, auch wenn diese durch Bedienungsfehler oder Ungeschicklichkeit entstanden. Auch bei Konstruktions- oder Materialfehlern, sowie bei Kurzschluss oder Überspannung leistet die Versicherung Schadenersatz. Gegen eine Mehrprämie können auch zusätzliche Risiken versichert werden. Diese sind im Einzelfalle mit dem Versicherungsunternehmen abzuklären. So kann beispielsweise der Einsatz auf Wasserbaustellen, oder der Einsatz im Bereich von Gewässern ebenso versichert werden, wie etwa der Einsatz bei Tunnelarbeiten unter Tage, oder entstandene Schäden durch Verschlammen. Bei einem vorliegenden Teileschaden ersetzt der Versicherer die schadenursächlichen Wiederherstellungskosten. Allerdings nur dann, wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert abzüglich eines Restwertes nicht überschreiten. Bei einem Totalschaden ist der Zeitwert abzüglich eines Restwertes des versicherten Gegenstandes zu leisten.
Mehr zu den Schlagworten dieses Artikels: ABMG-Police, Baufirma Versicherung, Baugeräte versichern, Baugeräteversicherung, Betriebsversicherung