Bauhelferunfallversicherung
10. März 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteOft helfen Bekannte und Familienangehörige beim Bau des Eigenheims. Als Bauherr ist man grundsätzlich verpflichtet alle Bauhelfer über die gesetzliche BauBG (Bau-Berufsgenossenschaft) zu versichern, dies gilt auch dann, wenn sie für ihre Hilfe nicht bezahlt werden. Bauherren und ihre Ehegatten sind über die BauBG nicht versichert. Daher empfiehlt sich für Sie auf jeden Fall eine Bauhelferunfallversicherung. Aber auch die Leistungen im Falle eines Unfall aus der gesetzlichen Bau-Berufsgenossenschaft sind nur begrenzt und in der Regel unzureichend. So gewährt die BauBG beispielweise keine Kapitalzahlung im Fall einer vollen Invalidität des Helfers aufgrund eines Unfalls. Im Falle eines Falles sollte man seinen Freunde und Bekannte den optimalen Schutz bieten, daher empfiehlt sich auch für sie eine zusätzliche Bauhelferunfallversicherung.
In der Regel biten die Versicherungsgesellschaften verschidene Tarife in der Bauhelferversicherung an, die sich in den Leistungen wie Invaliditäts-, Vollinvaliditäts-, Todesfallsumme, Bergungskosten und Krankenhaustagegeld unterscheiden. Dementsprechend unterscheiden sich natürlich auch die Beiträge, die pro Bauhelfer zu entrichten sind. Die Bauhelferunfallversicherung gilt für die Zeit des Baus, in den meisten Fällen jedoch nicht länger als ein Jahr. Zudem besteht hinsichtlich der Beitragszahlung meist ein Unterschied, ob man die Bauhelfer namentlich nennt oder dies offen lässt.
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