Bauherrenhaftpflichtversicherung

26. Juli 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Haftpflichtversicherungen

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen, die vor Baubeginn abgeschlossen werden sollten. Die Bauherrenhaftpflicht reguliert die Schäden an Dritten, für die ein Bauherr aufgrund seines Bauvorhabens haftbar gemacht werden kann. Schäden können beispielsweise durch nachlässig gesicherte Baugruben oder herabstürzendes Baumaterial wie Balken, Werkzeuge oder ähnlichem entstehen. Auch umstürzende Baugerüste oder die Verunreinigung der Zufahrtsstraßen können zu erheblichen Schadenersatzforderungen gegenüber dem Bauherren führen. Dies kann sehr schnell das Budget des gesamten Bauvorhabens sprengen und das gesamte Projekt in Gefahr bringen. Dem Bauherren hilft es in solchen Fällen auch nichts, wenn er für das Umsetzen seines Bauvorhabens fachkundiges Personal wie etwa Architekten, Ingenieure, oder qualifizierte Bauunternehmer eingesetzt hat. Diese können zwar im Schadenfalle mit in die Verantwortung genommen werden, die Schadenersatzforderungen muss er dennoch entgegennehmen. Als Bauherr steht er generell in der Sorgfaltspflicht und hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Durchführung seines Bauprojektes die gelten Sicherheitsstandards und notwendige Sicherheitsvorkehrungen eingehalten und umgesetzt werden. Auch bei der Auswahl von Architekt und Bauunternehmer muss der Bauherr größte Sorgfalt walten lassen. Verursachen diese einen Schaden, so steht der Bauherr trotz allem in der Verantwortung, da er den Architekten oder den Bauunternehmer ausgesucht hat.

Von der Bauherrenhaftpflicht wird der Bauherr erst nach der Fertigstellung seines Bauvorhabens entbunden. Um sich gegen diese Risiken als Bauherr abzusichern, gibt es die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie kommt für die Schäden auf und reguliert diese, oder wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzforderung auch ab. Die Bauherrenhaftpflicht ist keine Pflichtversicherung. Die privaten Haftpflichtversicherungen beinhalten üblicherweise eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, die teilweise ebenfalls das Bauherrenrisiko versichern. Allerdings sind hier die Deckungssummen nur bis zu einer gewissen Gesamtbausumme begrenzt. Hier sollten die Versicherungsunterlagen eingehend studiert werden, ob sich nicht doch der Abschluss einer weiteren Bauherrenhaftpflichtversicherung empfiehlt. Diese sind bereits für einen geringen Monatsbeitrag abzuschließen und können unmittelbar nach Abschluss des Bauvorhabens auch wieder gekündigt werden.


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