Beitragsrückerstattungen in PKVs

9. September 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung sehen einige Tarife eine Beitragsrückerstattung (BRE) vor. Dabei muss zwischen der erfolgsabhängigen und der erfolgsunabhängigen BRE unterschieden werden.

Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Bei der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung unterscheiden die Versicherer drei Überschussarten, zu denen die Mittel gehören, bei denen die BRE garantiert wurde, wenn der Versicherte im laufenden Jahr keine Leistungen aus der Versicherung beansprucht hat. Diese Form der BRE ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben und der Versicherer muss die BRE auch gewähren, wenn die Geschäftsergebnisse des Unternehmens negativ sind.

Finanzielle Mittel aus der zusätzlichen Zuschreibung, die in § 12a (§) VAG geregelt sind. Sie werden als Rückstellung für erfolgsunabhängige BRE verbucht und werden ebenfalls unabhängig vom Erfolg des Versicherers innerhalb von maximal drei Jahren an die Versicherten ausgeschüttet, allerdings in der Form, dass notwendige Beitragserhöhungen abgemildert werden oder eine Reduzierung der Versicherungsbeiträge auf Dauer möglich wird.

Überschüsse aus der Pflegepflichtversicherung sind die dritte Art der BRE, die nicht erfolgsabhängig sind. Die Verwendung dieser Überschüsse regelt der Verband der privaten Krankenversicherer für alle Versicherungsunternehmen, sodass kein Versicherer die Möglichkeit hat, diese Mittel frei und anderweitig zu verwenden.

Gemeinsam ist den Arten der erfolgsunabhängigen BRE, dass die Verwendung der Mittel vorgegeben ist und zwei von ihnen auch dann zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn der Unternehmenserfolg ausgeblieben ist.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Die erfolgsabhängige BRE ist eine Leistung der Versicherer, die in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Leistungsvermögen der Versicherer gewährt wird. Hier praktizieren die Versicherer folgende Arten der Rückerstattung von Beiträgen:

Als Barausschüttung in Form von stabilen jährlichen Beträgen, die sich auf den schadenfreien Vertrag einzelner Versicherter beziehen. Dabei werden unterschiedlich hohe Auszahlungen innerhalb bestehender Tarifmodelle gewährt. Je länger ein Versicherter einen Vertrag mit schadenfreiem Verlauf hält, desto höher wird die BRE sein. Viele Versicherte in der PKV bezahlen einen Arztbesuch dann eher selbst, um ihren Versicherungsverlauf schadenfrei zu halten. Diese Leistung ist in etwa vergleichbar mit Leistungen der Vollkaskoversicherung und dem Schadensfreiheitsrabatt. Auch hier zahlen Versicherungsnehmer ihren Schaden aus der eigenen Tasche, um ihren Schadenfreiheitsrabatt zu retten.

Gewährung von Einmalbeiträgen entweder zur Senkung der Beiträge oder zur Minderung bzw. Abwendung von Beitragserhöhungen, die nicht an die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen gekoppelt sind. Einige wenige private Versicherer nutzen ein Bonussystem zur Senkung der Beiträge für Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Die zu bildendenden Rückstellungen gewinnen die Versicherer aus Überschüssen von Zinserträgen der Vermögensanlagen und aus dem positiven Verlauf des Versicherungsgeschäftes.


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