Beratungsrechtsschutz

4. Oktober 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Gerade für Angehörige der freien Berufe und im speziellen für Finanz- und Vermögensberater ergeben sich aus ihrer beratenden Tätigkeit häufig ganz erhebliche Risiken. Im Falle einer fehlerhaften Beratung, welche viele Kunden und Unternehmen oft zu Unrecht zu erkennen meinen, machen sich Mitarbeiter und Freiberufler im Rahmen der Beraterhaftung oft auch persönlich haftbar. Je nach individueller Schadenshöhe können sich daraus untragbare Risiken ergeben. Gerade bei vermeintlichen Beratungsfehlern im Vermögensanlagebereich können sich die möglicherweise unberechtigten Forderungen der Geschädigten schnell auf mehrere hunderttausend Euro belaufen. Schadenssummen, die bei fehlender Beratungsrechtsschutz Versicherung zwangsläufig zum Ruin führen können.

Mit einer Beratungsrechtsschutz Versicherung lassen sich unberechtigte Forderungen auch ohne Prozesskostenrisiko abwehren. Denn grundsätzlich übernimmt die Beratungsrechtsschutz Versicherung die Kostenrisiken eventuell anfallender Gerichtskosten, Anwaltskosten und der Kosten für eventuell erforderliche Sachverständigengutachten. Angehörige beratender Berufe haben – wenn man der Werbung vieler Anbieter nach urteilt – mit einer Beratungsrechtsschutzversicherung einen starken Partner zur Seite, mit dem man sich schnell und effektiv gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen kann.


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