Berufsunfähigkeit Gerling
9. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: BerufsunfähigkeitDie Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen, da der Statistik zufolge heute jeder vierte Erwerstätige vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet. Ein Anbieter für die Berufsunfähigkeitsvorsorge ist die HDI-Versicherung. Laut HDI-Gerling wurde ihre Berufsunfähigkeitsversicherung von der Ratingagentur Franke und Bornberg mit der Höchstnote ‘hervorragend’ bewertet. Das Unternehmen wirbt in diesem Zusammenhang damit, dass auf jegliche Art der Verweisung verzichtet wird. Das bedeutet, dass der Versicherte nach Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden kann, die er durch neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ausüben könnte.
Die HDI-Gerling leistet bei einer Berufsunfähigkeit von wenigstens fünfzig Prozent. Die vereinbarte Rente sichert den Lebensunterhalt und wird bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, längstens jedoch bis zum vertraglich festgelegten Ende der Rentenzahlung gezahlt. Während des Rentenbezugs entfällt die Zahlung der Beiträge. Ist die Berufsunfähigkeit infolge von Pflegebedürftigkeit eingetreten, leistet die HDI-Gerling ebenfalls. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens sechs Monate andauern wird oder bereits seit sechs Monaten besteht. Ab einer Pflegebedürftigkeit von drei Pflegepunkten wird bereits die volle Leistung erbracht.
Mit Vertragsbeginn ist der Versicherte an der Gewinnbeteiligung, die zur Beitragsreduzierung verwandt wird, beteiligt. Nach eigenen Angaben gibt es bei HDI-Gerling keine Meldefristen für die Berufsunfähigkeit. Selbst wenn diese sehr spät gemeldet wird, leistet die Versicherung in vollem Umfang. Befolgt der Versicherte die ärztlichen Anordnungen, wie z.B. bestimmte Therapien nicht, führt dies nicht zwangsläufig zur Einstellung der Leistungen. Die HDI-Gerling kann jedoch verlangen, dass bestimmte Maßnahmen der medizinischen Grundversorgung befolgt werden. Dazu gehört z.B. das Tragen einer Brille.
Die Versicherung leistet stets rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit. Diese liegt vor, wenn von einem Arzt eine Prognose von mindestens sechs Monaten gestellt wird.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung von HDI-Gerling gilt weltweit rund um die Uhr. Leistungsausschlüsse gibt es nach Angaben der Versicherung nur wenige. Auch das Strahlenrisiko ist versichert, vorausgesetzt es handelt sich nicht um eine Verstrahlung infolge einer Kernenergie-Katastrophe. Einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit muss der Versicherung während der Vertragslaufzeit nicht angezeigt werden.
Der Versicherungsschutz wird ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zu fünf Jahre vor Ende der Beitragszahlungsdauer, höchstens jedoch bis zum fünfzigsten Lebensjahr aktualisiert. Die Erhöhung kann, je nach Vereinbarung, drei, vier oder fünf Prozent betragen. Der Versicherte wird vor der Erhöhung informiert und entscheidet dann, ob er die Erhöhung vornehmen möchte.
Im Fall der Berufsunfähigkeit sollte die Rente in einer angemessenen Höhe gezahlt werden, damit der Versicherte allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Als angemessen gelten rund sechzig Prozent des bisherigen Einkommens.