Berufsunfähigkeitstarife | Wichtig ist vor allem der Verzicht auf eine abstrakte Verweisbarkeit durch den Versicherer

1. September 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Berufsunfähigkeit

Versicherungsgesellschaften bieten häufig zwei unterschiedliche Tarife für die Berufsunfähigkeitsversicherung an. Ein spezieller Tarif, der sich speziell an Berufsanfänger wendet, erscheint durchaus sinnvoll. Der Grund dafür ist der, dass die ohnehin vorhandene Vorsorgelücke im Fall der Berufsunfähigkeit besonders groß ist: Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat nur, wer fünf Versicherungsjahre vorweisen kann. Berufsanfänger gehen also in der Regel leer aus. Eine fatale Kombination aus einem üblicherweise noch vergleichsweise geringem Einkommen und einem besonders hohen Vorsorgebedarf!

Konzessionen sind unvermeidlich

Um die Beiträge in einer bezahlbaren Größenordnung zu halten, müssen Berufsanfänger zu Zugeständnissen bei den übrigen Tarifmerkmalen bereit sein. So fällt beim Vergleich der Berufsunfähigkeitstarife „Start Care“ und „Profi Care“ der HanseMerkur Versicherung auf, dass der wichtigste Unterschied in den Voraussetzungen für einen Rentenanspruch liegt. Im Tarif Start Care besteht ein solcher Anspruch nur, wenn der Versicherungsnehmer nicht nur in seinem Beruf, sondern auch in anderen zumutbaren Berufen berufsunfähig ist. Im Tarif Profi Care wird dagegen nur auf den aktuell ausgeübten Beruf Bezug genommen. Die im Tarif Start Care mögliche Ablehnung einer Rentenzahlung unter Hinweis auf noch ausübbare zumutbare Berufe wird als „Abstraktes Verweisungsrecht“ bezeichnet. Der Zusatz „abstrakt“ drückt aus, dass ein allgemeiner Hinweis auf einen noch ausübbaren Beruf genügt, um einen Rentenantrag abzulehnen. Ein konkreter Nachweis tatsächlich verfügbarer freier Arbeitsplätze ist nicht erforderlich. In Verbindung mit dem rechtlich relativ unbestimmten Terminus „Zumutbare Berufe“ schränkt das abstrakte Verweisungsrecht den Schutz erheblich ein.

Finanzielle Probleme bei Eintritt der Berufsunfähigkeit

Oft sorgt der Eintritt der Berufsunfähigkeit kurzfristig für erhebliche finanzielle Probleme, die in jedem Tarif berücksichtigt werden sollten. Zunächst sollte eine zinslose Stundung der Beiträge während der Bearbeitungsdauer des Rentenantrags vertraglich zugesichert werden. Ansonsten droht ein Verlust des Versicherungsschutzes wegen Beitragsrückständen, falls die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können. Des Weiteren sollte ein Anspruch auf die vereinbarte Rente bereits dann bestehen, wenn die Berufsunfähigkeit vermutlich für mindestens sechs Monate bestehen wird. So werden lange Zeiten ohne ausreichendes Einkommen vermieden.


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