D.A.S. Privat- und Berufs-Rechtsschutz

27. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung D.A.S. bietet bereits seit 1928 Rechtsschutzversicherungen an. Sie schützt Versicherungsnehmer dabei vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits und übernimmt die Gebühre für den Anwalt, trägt die Gerichtskosten und erstattet sogar Zeugen- oder Sachverständigenkosten.

Die Rechtsschutzprodukte der D.A.S. sind sehr vielfältig, denn sie werden sowohl für Privatpersonen wie auch für Selbstständige, Mieter und Eltern angeboten. So findet jeder Kunde das für sich passende Produkt, wobei die D.A.S, anders als andere Rechtsschutzversicherer, kein Baukastensystem bietet. Sie bietet ihre Rechtsschutzprodukte unterschiedlichen Personengruppen an, so zum Beispiel Eltern, Singles oder Senioren. In allen Bereichen jedoch kombiniert die D.A.S. den Privat- sowie den Berufsrechtsschutz, auf Wunsch kann sogar der Verkehrsrechtsschutz eingeschlossen werden.

In vielen Fällen bietet die D.A.S. ihre Versicherungsprodukte in drei unterschiedlichen Tarifen an. Dies ist zum einen der Basisschutz, der insbesondere für preisbewusste Versicherungsnehmer gedacht ist. Für einen vergleichsweise geringen Betrag erhalten Versicherte den Schadenersatz-Rechtsschutz, den Sozialrechtsschutz vor Gerichten sowie den Arbeits-Rechtsschutz bei nichtselbstständigen Tätigkeiten. Der D.A.S. Berufs- und Privatrechtsschutz wird zudem mit der erweiterten Telefonberatung kombiniet, um erste fachliche Fragen bereits am Telefon klären zu können.

Zusätzlich zum D.A.S. Privat- und Berufsrechtsschutz verfügen die verschiedenen Versicherungstarife auch über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Diese tritt ein, wenn beispielsweise die Schuldfrage bei Unfällen nicht geklärt werden kann oder wenn der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten beansprucht werden muss. Zudem können Versicherungsnehmer im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes auch auf den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht zurückgreifen, wobei diese Versicherungsleistung nur als Autofahrer gewährt wird. Als Fußgänger oder Radfahrer können Versicherte hierauf nicht zurückgreifen.

Zusätzlich zu den genannten Leistungen bietet die D.A.S. die Möglichkeit, den Immobilien-Rechtsschutz in den Vertrag zu integrieren. Mieter, Eigentümer von Immobilien oder Vermieter können hiermit Streitigkeiten mit Nachbarn, Mietern oder Vermietern klären, die Kosten hierfür übernimmt die Rechtsschutzversicherung der D.A.S.


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