Debeka Auslandsreisekrankenversicherung

20. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung, Reiseversicherungen

Die Debeka Auslandsreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland. Sie dient zur Absicherung bei Erkrankung und im Todesfall. Versicherte Personen sollen vor größeren Kosten, die durch eine Erkrankung entstehen können, bewahrt werden. Die Debeka weist dazu darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen lediglich bei Reisen in EU-Länder mit Sozialversicherungsabkommen Kosten für Erkrankungen übernehmen. Die Debeka Versicherungsgesellschaft empfiehlt daher den Abschluss ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung.

Die Auslandreise-Krankenversicherung der Debeka kann höchstens für die Reisedauer von 70 Tagen in Anspruch genommen werden. Laut Angaben der Debeka besteht hier jedoch eine Ausnahme. Sollte der Versicherte aus medizinischer Sicht bis zum 70. Tag der Reise nicht transportfähig sein, tritt eine Verlängerung des Versicherungsschutzes ein.

Die Debeka verspricht die Kostenübernahme für ambulante Behandlungen. Dazu zählen laut Angaben der Versicherungsgesellschaft die ärztliche Heilbehandlung sowie Kosten die für Verbandsmittel, Heilmittel und Arzneien entstehen. Bei einer stationären Behandlung sollen die Kosten für die Behandlung, die Unterbringung ebenso wie die Kosten für Operationen und einen erforderlichen Krankentransport zu einem Arzt oder ins Krankenhaus übernommen werden. Auch Behandlungen bei einem Zahnarzt zählen laut Angaben der Versicherung zum Versicherungsschutz, wenn es sich um eine schmerzstillende Behandlung, das Reparieren von Prothesen oder das dringend erforderliche Füllen in einfacher Art handelt. Zu den Leistungen der Debeka gehört auch der Rücktransport, sofern hierfür eine Notwendigkeit besteht oder die Behandlung im Ausland zu aufwendig ist. Im Todesfall kommt die Debeka laut ihren Angaben für die Überführung ins Heimatland oder die Bestattung im Ausland auf, jedoch nur bis zu einem Betrag von 11.000 Euro.

Bei einem eingetretenen Notfall steht den Versicherten die Notrufzentrale in München zur Verfügung.
Für die Auslandreise-Krankenversicherung erhebt die Debeka einen Jahresbeitrag. Auch für mitversicherte Kinder ist ein Jahresbeitrag zu leisten. Der Beitrag ist laut den Versicherungsbedingungen der Debeka im Voraus zu zahlen. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Der Versicherungsschutz beginnt gemäß den Bedingungen der Versicherung zum Zeitpunkt, der im Versicherungsschein benannt ist, sofern zu diesem Zeitpunkt der Antrag vollständig ausgefüllt bei der Versicherungsgesellschaft vorliegt, und erst nachdem der Aufenthalt im Ausland begonnen wurde.


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