Dienstunfähigkeitsrente
20. April 2011 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: BerufsunfähigkeitDie Zahlen unterscheiden sich, je nachdem welche Statistik man gerade zu Hilfe nimmt wenn man herausbekommen möchte, ob bei Beamten eine höhere Dienstunfähigkeitsrate besteht als bei Angestellten und Arbeitern. Fakt ist aber, dass auch Beamte nicht selten dienstunfähig werden, oftmals auch ein Burn-Out erleiden oder aufgrund anderer körperlicher Beschwerden nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst ordnungsgemäß auszuführen. Und da sind sie in Bezug auf die Absicherung nicht anders gestellt als ihre Kollegen, denen seitens der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
So erhalten Beamte zwar relativ schnell eine solche Rente, wenn sie nämlich innerhalb eines Zeitraumes von fünf Monaten drei Monate krankheitsbedingt ausfallen und der Dienstherr nach Vorlage entsprechender ärztlicher Atteste und Gutachten eine Dienstunfähigkeit feststellt. Doch muss das Beamtenverhältnis mindestens fünf Jahre bestehen, um einen solchen Anspruch tatsächlich geltend machen zu können. Das ist übrigens unabhängig vom Alter.
Erfüllt der Beamte und Richter, die sind den Beamten in Bezug auf die Besoldung und Versorgung gleichgestellt, die Voraussetzungen, muss er dennoch mit zum Teil erheblichen finanziellen Einbußen rechnen. Zwar richtet sich die Dienstunfähigkeitsrente nach der letzten Besoldungsgruppe; allerdings wird das spätere Ruhegeld nach der Dienstunfähigkeitsrente bemessen, was zusätzlich zu einer großen finanziellen Belastung bzw. Beeinträchtigung kommen kann.
Insofern gilt auch für Beamte und Richter, dass sie für den Fall ihrer Dienstunfähigkeit privat vorsorgen und das nicht erst, wenn sich eine Dienstunfähigkeit bereits ankündigt. Absichern können sich Beamte in Form einer Beamtenlebensversicherung, in die dann die Absicherung für eine eventuelle Dienstunfähigkeit mit integriert wird. Einige Versicherer bieten aber unabhängig von der Beamtenlebensversicherung getrennte Dienstunfähigkeitsversicherungen an, die dann zahlen, sollte der Beamte oder Richter nachweislich dienstunfähig sein (siehe Dienstunfähigkeitsversicherung).
Über die Höhe der zukünftigen Dienstunfähigkeitsrente sollten sich Beamte beraten lassen; Maßstab sollte immer die aktuelle Besoldungsstufe sein, wobei in den meisten Fällen davon ausgegangen werden kann, dass mit zunehmendem Dienstalter entsprechende Beförderungen anstehen, die automatisch eine Höherstufung der Besoldung zur Folge haben.