DKV Auslandskrankenversicherung
27. April 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungBei der Auslandskrankenversicherung handelt es sich um eine private Zusatzversicherung, welche in Leistung tritt, wenn die versicherte Person während eines Aufenthaltes im Ausland erkrankt. Zum Leistungsumfang einer Auslandskrankenversicherung gehört üblicherweise der Ersatz von Aufwendungen für medizinisch erforderliche ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sowie für den Rücktransport des Versicherten ins Heimatland. In aller Regel sind darüber hinaus die Überführung oder die Bestattung vor Ort im Todesfall des Versicherten Vertragsbestandteil.
Die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) – in Deutschland und Europa eine der größten der Branche und Mitglied der bekannten ERGO Versicherungsgruppe – offeriert im Segment Auslandskrankenversicherung diverse Policen, die einen umfangreichen Versicherungsschutz versprechen, ob im privaten Kurzurlaub oder auf langfristigen Geschäftsreisen.
Die Tarife ARE und AVF beziehen sich laut Angaben der DKV auf Aufenthalte im Ausland von bis zu sechs Wochen pro Reise im Jahr, unabhängig davon, ob die Reise aus privaten oder beruflichen Gründen angetreten wird. Gemäß der Versicherungsgesellschaft sieht der Tarif ARE eine versicherte Person vor, der Tarif AVF umfasst hingegen alle Mitglieder der Familie als Versicherte, neben dem Ehe- oder Lebenspartner sind hier die Kinder bis zum 18. Lebensjahr abgesichert.
Für Reisen ins Ausland über einen längeren Zeitraum – privater oder beruflicher Natur – empfiehlt die Deutsche Krankenversicherung ihre Tarife AS12 sowie AVL. Jene betreffen Auslandsaufenthalte mit einer Dauer zwischen 3 und 12 Monaten sowie zwischen 3 und 36 Monaten und werden zum Beispiel als Versicherungslösung für Semester oder Studien im Ausland angepriesen.
Der GLOBALITY Vollschutz soll deutsche Unternehmen, die ihre Angestellten weltweit entsenden, und freie Mitarbeiter mit vorrangiger Auslandstätigkeit ansprechen. Folglich weist dieser Tarif ein vergleichsweise breites Leistungsspektrum auf, welches laut Anbieter unter anderem Schutzimpfungen und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen beinhaltet.
Die Tarife AS2B und AS4B der Deutschen Krankenversicherung zielen auf jene Personen mit Wohnsitz im Ausland ab, die sich bis zu 12 Monaten oder 60 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.
Die Auslandskrankenversicherung ist für privat und geschäftlich Reisende eine interessante Option. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung ist vor allem bei Auslandsaufenthalten nicht ausreichend. Gewöhnlich erfolgt eine Kostenerstattung nur dann, wenn ein Sozialversicherungsabkommen mit jenem Staat besteht, in dem der Versicherte erkrankt ist. Diese Vereinbarung ist aber noch kein Garant dafür, dass jegliche Kosten für Behandlungen übernommen werden, nicht selten wird nur ein Teil des Rechnungsbetrages erstattet. Insbesondere die Abrechnung privatärztlich durchgeführter Behandlungen gestaltet sich problematisch. Zudem zahlt der Versicherte die Kosten für einen Krankenrücktransport regulär gänzlich aus eigener Tasche.
Letzteres erleben allerdings auch privat Krankenversicherte, denn trotz, dass die private Krankenvollversicherung zumeist den weltweiten Versicherungsschutz vorsieht, sind auch hier die Kosten für einen Rücktransport mitunter nicht eingeschlossen. Des Weiteren kann die private Auslandskrankenversicherung bezüglich der Beitragsrückerstattung aus der privaten Krankenversicherung bei deren Nichtinanspruchnahme relevant sein.
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