Ehegattennachversicherung
6. September 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungBei der Ehegattennachversicherung handelt es sich um einen Begriff aus der privaten Krankenversicherung.
In der Regel müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung nach Vertragsabschluss eine Wartezeit von mehreren Monaten in Kauf nehmen, bevor sie Leistungen der Krankenversicherung nutzen können. Viele Versicherungsunternehmen setzen bei Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages oft eine Wartezeit von drei Monaten an, manchmal kann die Wartezeit in besonderen Fällen auch bis zu acht Monate dauern.
Bei der Ehegattennachversicherung kann der Ehepartner, der noch nicht in einer privaten Krankenversicherung abgesichert ist, ohne die jeweilige Wartezeit in die private Krankenversicherung eintreten. So werden im Normalfall sofort nach Vertragsabschluss Krankenhaustagegelder oder sonstige Krankheitskosten von der Versicherung übernommen.
Um die Ehegattennachversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Ehepartner bereits mindestens drei Monate Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sein. Außerdem ist die Nachversicherung des Ehegatten häufig nur innerhalb der ersten zwei Monate nach Schließung der Ehe möglich.
Im Gegensatz zu zwei Einzelverträgen sind die Tarife bei der Ehegattennachversicherung oft günstiger. Die hohen Einsparungen sind zwar grundsätzlich ein großer Vorteil, allerdings erfolgt auch für den Ehepartner eine entsprechende Risiko- und Gesundheitsprüfung. Anhand dieser Prüfung erfolgt die Einstufung des Beitrags.
Bei der Antragstellung auf eine Ehegattennachversicherung ist zu beachten, dass der Tarif nicht besser und umfangreicher sein darf, als der Tarif, in den die bereits versicherte Person eingestuft wurde.
Solange die Voraussetzungen für die Ehegattennachversicherung erfüllt sind, steht einem Vertragsabschluss nichts im Weg. Natürlich sollten dabei mehrere Angebote eingeholt werden – am besten sollte man sich Paare diese schon erstellen lassen, wenn sie beabsichtigen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Nur so kann ein optimaler Schutz für beide Ehepartner gewährleistet werden.