Einbruchdiebstahlversicherung
2. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteDie Einbruchdiebstahlversicherung reguliert die Schäden, die aufgrund eines versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahls entstehen. Dies können die entstanden Schäden oder unvermeidliche Folgeschäden sein. Von einem Einbruchdiebstahl spricht man dann, wenn der Täter die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder Einschlagen Türen oder Fenster aufbricht. Auch das Überwinden erschwerender Hindernisse, die ein Eindringen in die Räumlichkeiten verhindern sollen, gilt ebenso als Einbruchdiebstahl, wie das Öffnen von Schlössern mit entsprechenden Werkzeugen. Auch der Einbruch mit Schlüsseln, die aus anderen Räumen gestohlen wurden und zum Eindringen in die Versicherungsräumlichkeiten genutzt werden, erfüllt den Tatbestand des Einbruchdiebstahles.
Die Einbruchdiebstahlversicherung kann üblicherweise nicht als Einzelversicherung abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit einer Firmenversicherung. Der Versicherungsumfang richtet sich nach individuellen Vereinbarungen und den Gegebenheiten der Versicherungsräumlichkeiten.
Die Einbruchdiebstahlversicherung versichert nicht nur das Risiko des Einbruchdiebstahls, sondern auch den Vandalismus nach dem Einbruch und zusätzlich das Beraubungsrisiko. Das Versicherungsunternehmen entschädigt für alle versicherten Objekte, die im Rahmen des Einbruchdiebstahls durch Vandalismus, Raub innerhalb eines Gebäudes oder auf Transportwegen, abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Die versicherten Risiken müssen im Versicherungsschein aufgeführt sein, ansonsten besteht kein Anspruch auf Schadenersatzleistungen durch den Versicherungsnehmer. Nicht versicherte Risiken sind beispielsweise Brand, Explosion und Blitzschlag, sowie der Anprall oder Aufprall eines Luftfahrzeuges. Elementarschäden wie etwa Erdbeben oder Überschwemmungen müssen in einer separaten Elementarschadenversicherung versichert werden. Vor dem Abschluss der Einbruchdiebstahlversicherung empfiehlt sich eine ausführliche Beratung durch das Versicherungsunternehmen, da es für die versicherten Risiken keine einheitliche Regelung gibt und diese im Versicherungsschein ausführlich und genauestens beschrieben werden müssen.
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