Ergänzungsversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte

27. Oktober 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

Es ist ein Spagat, den die Bundesregierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung vollzogen hat. Zur Freude der einen bleiben die Beiträge weitestgehend für einige Jahre stabil; dass diese Beitragsstabilität aber nicht ohne Leistungskürzungen zu bekommen ist, ist die andere negative Seite der letztjährigen Reformen. Dabei sind die vierteljährlich zu entrichtende Praxisgebühr von 10 € sowie die erhöhten Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die ärgerlichsten Maßnahmen, die der Patient sofort im Geldbeutel spürt. Und wer einmal im Krankenhaus stationär einige Tage behandelt werden muss, muss schon seit vielen Jahren einen Eigenanteil an das Krankenhaus zahlen, der von der Krankenkasse nicht zurück erstattet wird; von der Gefahr, in einem Dreibett- oder Vierbettzimmer zu liegen, einmal ganz zu schweigen.

Von daher hat der gesetzlich Krankenversicherte wenig Möglichkeiten, Einfluss auf seine Versorgung im Krankheitsfall zu nehmen, denn eines ist sicher: Wer auch in Zukunft eine hochqualifizierte Behandlung bekommen möchte, kann diese bekommen, muss sie aber mit eigenen Zuzahlungen mit finanzieren oder aber er kann durch Abschluss einer Ergänzungsversicherung bereits die Leistungen bekommen, die bei einem privat Versicherten in der Regel normal sind.

Dabei gibt es die Möglichkeit, nur ein bestimmtes Risiko durch eine Ergänzungsversicherung abzudecken. Oftmals bieten das die gesetzlichen Krankenkassen über einen Gruppenvertrag mit einer privaten Versicherung ihren Patienten zu äußerst günstigen Konditionen an. So kann der Patient sich vor zu hohen Kosten bei notwendig werdendem Zahnersatz absichern. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Zahnersatz maximal 60 %, sodass durch die Ergänzungsversicherung der Eigenanteil sich erheblich reduziert. Wem das auch noch zu viel ist, der sollte lieber gleich eine private Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherer abschließen. Diese bieten neben der fast vollständigen Übernahme von Zahnersatzbehandlungen auch die Übernahme der Kosten eines Heilpraktikerbesuches an. Und Brillenträgern wird eine bestimmte Summe an Zuzahlungen für Brillen zugesichert.

Bei einer privaten Krankenzusatzversicherung kann der Versicherungsnehmer aber auch einem stationären Krankenhausaufenthalt gelassener entgegensehen. Je nach Tarif kann er entweder ein Doppel- oder Einzelzimmer erhalten – immer mit Chefarztbehandlung. Anders als bei Beamten, die die Krankenhausrechnung vorstrecken und sich das Geld dann von der Beihilfe bzw. ihrer Versicherung wiederholen müssen, rechnet das Krankenhaus direkt mit der privaten Krankenzusatzversicherung ab. Das erspart dem Versicherungsnehmer die unter Umständen notwendige Aufnahme eines Überbrückungskredites – insbesondere wenn die Krankenhausrechnung z.B. mit den immer üppiger werdenden Kosten für immer üppigere Weihnachtsgeschenke zusammenfällt.

Ergänzungsvesicherungen für gesetzlich Krankenvversicherte erfreuen sich angesichts der Kürzungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen großer Beliebtheit und sind so von ihren Beiträgen her moderat. Allerdings ist der Abschluss an die Angaben von Vorerkrankungen des Versicherten geknüpft, sodass es sein kann, dass ein Krankheitsrisiko auch ausgeschlossen werden kann.

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