Erwerbsunfähigkeitsrente | Schlechter als BU-Rente
7. Dezember 2009 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: BerufsunfähigkeitBei der Wahl der richtigen privaten Vorsorge dürfen die Erwerbsunfähigkeitsrente und die Berufsunfähigkeitsrente keinesfalls verwechselt werden. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird nur dann gewährt, wenn der Versicherte keiner Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mehr nachgehen kann, während eine Berufsunfähigkeitsrente dann gezahlt wird, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus medizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet lediglich den Schutz einer Erwerbsunfähigkeitsrente, die dort allerdings als „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ bezeichnet wird.
Für die Absicherung durch eine zusätzliche private Erwerbsunfähigkeitsrente spricht das relativ niedrige Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Verschärft wurde diese Situation durch die Rentenreform 2002, in der für Erwerbsminderungsrenten die gleichen Abschläge für eine vorzeitige Inanspruchnahme eingeführt wurden wie für Altersrenten. Im Regelfall bedeutet dies eine weitere Absenkung der Rentenhöhe um 10,8 Prozent. Daher ist eine Sicherung des Lebensstandards nur mit einer zusätzlichen privaten Vorsorge möglich.
Das wichtigste Argument gegen eine Erwerbsunfähigkeitsrente lautet, dass sie viele Risiken nicht absichert. Das Recht des Versicherers, die Rentenzahlung unter Verweis auf einen noch ausübbaren Beruf zu verweigern, geht sehr weit. Es müssen keine tatsächlich vorhandenen freien Stellen nachgewiesen werden. Stattdessen genügt der medizinische Nachweis, dass irgendein Beruf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt theoretisch noch ausgeübt werden könnte, unter Umständen auch mit einer entsprechenden behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes. Oft ist daher eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl, bei der genau das ausgeschlossen werden kann, indem der Versicherer vertraglich auf das so genannte „abstrakte Verweisungsrecht“ verzichtet.