Fahrerrechtsschutzversicherung

2. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Wer kein eigenes Auto besitzt, aber hin und wieder mit fremden Fahrzeugen unterwegs ist, sollte eine Fahrerrechtsschutzversicherung abschließen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr kommt man sehr schnell in die Verlegenheit, die Dienste einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Bei der Fahrerrechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fußgänger und Radfahrer und als Fahrgast öffentlicher Verkehrsmittel versichert. Bekommt der Versicherte beispielsweise während einer Fahrt mit einem fremden Fahrzeug die Vorfahrt genommen und es kommt zu einem Unfall, kann es durchaus passieren, dass der Unfallgegner die Schuld abstreitet. Nun bleibt nur die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um sein Recht auch einzuklagen. Die Fahrerrechtsschutzversicherung bietet für diese Fälle finanzielle Absicherung.

Die hohen Gebühren für die Rechtsanwälte und die ständig steigenden Gerichtskosten können zu einer enormen finanziellen Belastung für den Geschädigten werden, die sich manch einer nicht ohne weiteres leisten kann. In der Fahrerrechtsschutzversicherung ist auch die Schadensersatz-Rechtsschutz mit eingeschlossen, die bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten den Versicherungsnehmer unterstützt. Auch die Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung ist ein Vertragsbestandteil der Versicherung. Diese wird beispielsweise bei Wegeunfällen in Anspruch genommen, die auf dem Weg von und zur Arbeit vorkommen.

Die Fahrerrechtsschutzversicherung eignet sich besonders für die Fahrer, die bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit häufig unterschiedliche Fahrzeuge benutzen müssen oder diese vorführen. Dies können beispielsweise Speditionen oder KFZ-Betriebe sein. Um in Schadensfalle die Fahrerrechtsschutzversicherung auch in Anspruch nehmen zu können, muss der Fahrer des Fahrzeuges die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und das Fahrzeug muss ordnungsgemäß zugelassen sein.


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