Fahrerunfallversicherung

29. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KFZ-Versicherung, Unfallversicherungen

Unfälle mit dem Fahrzeug können mitunter schwer wiegende Schäden bei Fahrer und Insassen verursachen. Können die Insassen ihre Ansprüche jedoch gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen, die auch Personenschäden übernimmt, steht dem Fahrer dieses Recht nicht zu. Er muss eventuelle Gesundheitsschäden selbst finanzieren. Ist keine anderweitige Versicherung vorhanden, etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung, kann eine Invalidität oder eine längere Erkrankung zu finanziellen Risiken führen, die nicht selten sogar den finanziellen Ruin bedeuten können.

Eine gute Möglichkeit, sich als Fahrer selbst bei Unfällen privat abzusichern, stellt die Fahrer-Unfallversicherung dar. Sie wird unter anderem von der VHV Versicherung oder der HUK 24 angeboten und leistet neben Entschädigungsleistungen für Personenschäden auch den Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Sofern eventuelle Folgeschäden auftreten, übernimmt die Versicherung auch die Kosten für Haushaltshilfen, sie übernimmt den behindertengerechten Umbau der Wohnung und leistet im Todesfall Zahlungen an die Hinterbliebenen.

Diese Leistungen werden auch dann übernommen, wenn es sich um einen selbst verschuldeten Unfall handelt, wenn ein Unfall teilverschuldet ist oder wenn diese aufgrund höherer Gewalten (Aquaplaning, Sturm) entstanden sind. Allerdings gehen Leistungen eventuell anderer Versicherungen, so zum Beispiel die Leistungen der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder aber die Leistungen der jeweiligen Krankenkasse, vor. Sofern bereits eine private Unfallversicherung vorhanden ist, die auch bei Unfällen leistet, ist der Abschluss der separaten Fahrerunfallversicherung in der Regel nicht mehr nötig, da ohnehin nur eine Versicherungsgesellschaft leistet. In diesen Fällen muss jedoch das individuelle Leistungsspektrum der Versicherung unter die Lupe genommen werden.

Um im Versicherungsfall ausreichend versorgt zu sein, sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Versicherungssumme möglichst hoch vereinbart wird. Im Idealfall liegt die Absicherung bei mehreren Millionen Euro, so dass neben den Kosten für eine notwendige Krankenbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen und Invaliditätsrenten übernommen werden können.



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