Fahrzeugrechtsschutz

29. Juli 2010 | Beitrag von: | Rubrik: KFZ-Versicherung, Rechtsschutzversicherung

Der Straßenverkehr birgt zahlreiche Risiken, sowohl als Fußgänger wie auch als Autofahrer oder Radfahrer. Bei einem Unfall ist es dann nicht selten notwendig, die eigenen Ansprüche gegenüber den Unfallgegnern gerichtlich durchzusetzen. Da hierbei jedoch mitunter sehr hohe Kosten entstehen, verzichten viele Verkehrsteilnehmer auf die Durchsetzung ihrer Rechte und geben kampflos auf.

Um Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auch gerichtlich geltend zu machen, bieten Versicherungen wie die Arag Rechtsschutzversicherung oder die Adcovard Rechtsschutzversicherung den spezielle Fahrzeug-Rechtsschutz an. Diese Versicherung sichert einzelne, im Versicherungsschein benannte Fahrzeuge bei Rechtsstreitigkeiten ab, die in Folge eines Unfalls oder bei entstandenen Schäden notwendig geworden sind. Dabei ist zu beachten, dass im Fahrzeug vorhanden Ladungen oder Gegenstände nicht versichert sind. Bei Unfällen oder Diebstählen können derartige Ansprüche somit nicht geltend gemacht werden. Weiterhin sollten Versicherungsnehmer, die über mehrere Fahrzeuge verfügen, diese einzeln im Versicherungsvertrag angeben, da der Versicherungsschutz sich ansonsten nicht auf diese Fahrzeuge erstreckt.

Da die einzelnen Fahrzeuge im Fahrzeug-Rechtsschutz explizit genannt werden, gilt der Rechtsschutz auch dann, wenn das Fahrzeug von anderen Personen genutzt wird. Mieter, Entleiher oder Leasingnehmer sind somit über den Fahrzeug-Rechtsschutz ebenfalls abgesichert. Die Versicherungsnehmer selbst, die in der Regel die Halter oder Eigentümer der Fahrzeuge sind, genießen daneben Versicherungsschutz auch in anderen Bereichen des Verkehrslebens, so zum Beispiel als Fußgänger oder als Radfahrer. Werden sie in dieser Eigenschaft von anderen Verkehrsteilnehmern geschädigt, können berechtigte Ansprüche gegen die Unfallgegner auch im Rahmen der Fahrzeug-Rechtsschutz geltend gemacht werden.

In einer klassischen Fahrzeug-Rechtsschutz Versicherung sind verschiedene Einzelbereiche in den Versicherungsvertrag integriert. So können Versicherte unter anderem den Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz nutzen, sie können den Verkehrs-Straf-Rechtsschutz in Anspruch nehmen und auch auf den Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zugreifen.


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