Filmversicherung

2. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Weitere Vorsorgeprodukte

Eine Filmversicherung bietet Schutz vor vielen Risiken bei einer Filmproduktion. Versichert werden können Vermögensschäden die infolge von Unterbrechungen und Störungen der Fernseh-, Film- oder Fotoproduktion auftreten. Die Versicherung ist geeignet für Fernseh- und Filmproduzenten, Radio- und Fernsehsender sowie Werbeagenturen.

Die Filmversicherung umfasst Completion Bond, Elektronikversicherung, Errors & Omission, Filmapparate und Equipment, Filmausfallversicherung nach Personen- oder Sachschäden, Filmnegativversicherung, Fotoapparate-Versicherung, Fotonegativ-Diapositiv-Versicherung, Betriebsort-Haftpflichtversicherung, Maschinenversicherung, Medienhaftpflichtversicherung, Modelausfallversicherung, Produktionshaftpflichtversicherung, Produktionskassenversicherung, Requisitenversicherung und Wetterversicherung.

Bei der Elektronikversicherung sind alle angegebenen Anlagen versichert. Alternativ kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Nicht versicherte Schäden sind Schäden infolge von Krieg, Terror oder Vorsatz. Gezahlt werden der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten, wenn z.B. ein Computer durch Unachtsamkeit eines Mitarbeiters beschädigt wird. Zum versicherten Equipment gehören u.a. Video-, Film- und Filmtongeräte sowie das entsprechende Zubehör und die dazugehörigen Transportbehälter. Diebstahl aus Fahrzeugen ist ebenfalls versichert. Die Versicherung leistet für Zerstörung oder Beschädigung durch z.B. Blitzschlag, Kurzschluss, höhere Gewalt, räuberische Erpressung oder Fahrlässigkeit und Bedienungsfehler.

Die Filmausfallversicherung nach Personenschaden versichert Unfall, Krankheit oder Tod der versicherten Person, wenn sich die Herstellung des Films dadurch verzögert, behindert wird oder nicht mehr möglich ist. Dieses ist z.B. der Fall, wenn sich der Hauptdarsteller ein Bein bricht. Ein Sachschaden liegt vor, wenn Produktionsstätten, Requisiten oder Aufnahmetechnik dauerhaft ausfallen. Für eine zerstörte Spezialkamera muss ein Ersatz beschafft werden. Die Versicherung zahlt für den Ausfall der Produktion durch Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung der für die Produktion benötigten Sachen.

Bei einem Completion Bond wird garantiert, das eine Filmproduktion an einem bestimmten Datum fertig ist. Mit ihm erhält der Investor eine Garantie, dass der Film in der vorgegebenen Zeit und innerhalb des kalkulierten Budgets fertig gestellt wird. Versichert werden die Kosten, die zusätzlich anfallen, damit die Produktion fristgerecht beendet wird.

Gegenstand der Errors & Omission sind juristische Versäumnisse bezüglich Persönlichkeits- und Urheberrechtsverletzungen. Werden Filmrechte auf dem Welt- oder US-Markt gehandelt, wird diese Versicherung üblicherweise verlangt. So kann z.B. bei der Filmmusik das Copyright des Komponisten übersehen werden. Die Versicherung kommt dann für die Kosten des Rechtsstreits auf. Geltungsbereich für die Filmversicherung ist das angegebene Gebiet. Der Schutz kann aber auch weltweit bestehen.

Versicherungsunternehmen die eine Filmversicherung anbieten sind u.a. die Gothaer und HDI-Gerling. Laut eigenen Angaben ist HDI-Gerling seit mehr als vierzig Jahren Partner der internationalen Film- und Fernsehbranche. Die Versicherung wirbt damit, dass sie einer der führenden deutschen Filmversicherer ist.


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