Fondsgebundene Lebensversicherungen | Eine Einführung in Charakteristika, Vorteile, Besteuerung

28. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Lebensversicherung

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Teilbereich der Kapitallebensversicherung und kann sowohl für den Kapitalaufbau wie auch für den Todesfallschutz genutzt werden. Im Todesfall zahlt die Versicherung den Hinterbliebenen die Versicherungssumme oder, wenn das Fondsguthaben diese übersteigt, das jeweils vorhandene Guthaben aus. Dieses steht den im Vertrag benannten Begünstigten dann zur freien Verfügung, um beispielsweise vorhandene Kredite abzulösen oder die anfallenden Lebenshaltungskosten finanzieren zu können.

Im Erlebensfall hingegen wird das Fondsguthaben an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Eine garantierte Leistung gibt es hierbei im Vergleich zu klassischen, verzinslichen Kapitallebensversicherungen allerdings nicht. Die jeweilige Ablaufleistung ist abhängig von der Entwicklung der zugrunde liegenden Investmentfonds, die auf die Anlagementalität des Anlegers abgestimmt werden können. Viele Versicherungsunternehmen, so etwa die Generali Versicherung oder die Allianz Versicherung, bieten ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, eigene Entscheidungen bezüglich der Fondsauswahl zu treffen. Selbst Umschichtungen sind innerhalb der Versicherung möglich. So kann die Versicherung zu Beginn der Vertragslaufzeit beispielsweise chancenreich ausgerichtet sein und vornehmlich in Aktien- oder Mischfonds investieren, zum Ende der Laufzeit hingegen ist die Umschichtung in eher sicherheitsorientierte Rentenfonds möglich.

Einige Versicherungen bieten zudem die Möglichkeit, in Garantiefonds zu investieren. Dabei wird das Sparkapital in Garantiefonds investiert, die zum Ende der Vertragslaufzeit zumindest das eingesetzte Kapital garantieren und so Verluste verhindern können. Allerdings muss für diese Sicherheit auf einen Teil der Rendite verzichtet werden. Insbesondere bei langfristigen fondsgebundenen Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren sind derartige Absicherungen kaum möglich, da Kursschwankungen von Investmentfonds amortisiert werden können.

Fondsgebundene Kapitallebensversicherungen bieten neben der erhöhten Renditechance zusätzlich einen Steuervorteil, weshalb derartige Verträge gern als Alternative zum klassischen Fondssparplan genutzt werden. So werden Fondsausschüttungen nicht von der Abgeltungssteuer erfasst, auch bei Umschichtungen müssen bis dahin erzielte Kursgewinne nicht versteuert werden. Insbesondere dann, wenn Anleger häufig umschichten und ihre Anlagestrategie ändern wollen, sind fondsgebundene Lebensversicherungen ideal. Eine Versteuerung erfolgt erst zum Ende der Vertragslaufzeit, und zwar mit dem jeweiligen Ertragsanteil. Dieser errechnet sich aus der Differenz zwischen aktuellem Guthaben und Einzahlungen. Sofern Vertragsinhaber bereits das 60. Lebensjahr erreicht haben und die Versicherung eine Laufzeit von mehr als zwölf Jahren aufweist, muss zudem nur die Hälfte des Ertragsanteils versteuert werden, wodurch zusätzliche Steuervorteile erzielt werden können.

Lediglich die Verfügbarkeit ist bei fondsgebundenen Lebensversicherungen eingeschränkter als bei klassischen Fondssparplänen. Können hierzu jeder Zeit Auszahlungen verlangt werden, sind diese bei Lebensversicherungen oft erst nach Ablauf von fünf oder zehn Jahren möglich.




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