Fortis Rürup-Fonds-Rente

30. September 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Altersvorsorge

Die Fortis Deutschland Lebensversicherung AG ist ein internationaler Finanzdienstleister mit Sitz in Göttingen. Zu den Haupttarifen der Produktpalette des Konzerns gehört die Fortis Rürup-Fonds-Rente. Bei der Rürup-Fonds-Rente handelt es sich um ein steuerlich gefördertes Angebot zur privaten Altersvorsorge für Angestellte und Selbstständige. Bei der Rürup-Fonds-Rente kann der Versicherungsnehmer selbst festlegen, wann sein Rentenanspruch beginnen soll, frühestens jedoch mit dem beginnenden 60. Lebensjahr. Der Rürup-Fonds-Tarif kann unabhängig von der Berufsgruppe des Versicherten abgeschlossen werden und verlangt keine Auskunft zum Gesundheitszustand.

Obwohl die Einzahlungsbeträge zur Chancenoptimierung in einem Fonds angelegt werden, besteht bei der Rürup-Fonds-Rente eine 100%ige Rückzahlungsgarantie für den während der gesamten Einzahlungsperiode aufgebrachten Betrag. Der Versicherte hat einen großen Einfluss auf die Anlagestrategie und damit auch eine große eigene Verantwortung. Es können Einzelfonds oder ein sicherer aber damit auch weniger renditeorientierter Dachfonds gewählt werden. Die Investition kann in Aktien- oder Rentenfonds auf nationaler oder internationaler Ebene vorgenommen werden. Darüber hinaus kann der Versicherte jederzeit kostenlos einen Fondswechsel veranlassen, um damit auf unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren. Grundsätzlich ist der Erwerb von Fondanteilen ausgabeaufschlagfrei. Durch eine regelmäßige dynamische Anpassung der Beiträge kann der Vorsorgebetrag gegen inflationäre Tendenzen abgesichert werden.

Neben der flexiblen Wahl des Rentenzahlungsbeginns kann der Versicherungsnehmer jederzeit einen Teilbetrag aus der Einzahlungssumme entnehmen. Damit stellt die Fortis Rürup-Fonds-Rente eine sichere Kapitalanlage dar, auch wenn der Versicherungsnehmer seinen zukünftigen Lebensweg noch nicht sicher vorausplanen kann. Nach Eintritt des Rentenalters kann der Versicherte entscheiden, ob er von regelmäßigen laufenden Rentenauszahlungen profitieren oder lieber eine einmalige Kapitalleistung in Anspruch nehmen möchte. Im übrigen hat der Versicherungsnehmer während des ersten Jahres nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, die Fortis Rürup-Fonds-Rente in einen normalen Kapitalanlagevertrag, der nicht auf Fonds-Basis arbeitet, umzuwandeln.

Im Todesfall des Versicherungsnehmers ist das angelegte Kapital für die Angehörigen keineswegs verloren. Je nach Ausgestaltung des Fortis Rürup-Fonds-Rentenvertrags wird eine Todesfallleistung von 60–200% der Beitragssumme ausgezahlt. Entsprechend der Wertentwicklung des gewählten Anlagefonds kann die Todesfallleistung höher sein als die eingezahlte Beitragssumme. Der Versicherer Fortis zahlt im Todesfall des Versicherten an dessen Angehörige die errechnete Rente, soweit zuvor eine Rentengarantiezeit vereinbart worden ist. Beim Tarif GFR besteht in der Fortis Rürup-Fonds-Rente sogar während der Aufschubdauer eine Beitragsrückgewähr.

Die Vorteile der Fortis Rürup-Fonds-Rente liegen zum einen in der großen Flexibilität für den Versicherungsnehmer hinsichtlich des Einzahlungsbetrags und der Auszahlungsmodalitäten sowie der Garantieleistungen für die Hinterbliebenen im Todesfall. Zum anderen bietet die Fonds-basierte Rente große Kapitalentwicklungschancen, auf die der Versicherte während der gesamten Einzahlungsphase selbst Einfluss nehmen kann.

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