Gebäuderechtsschutz

7. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Rechtsschutzversicherung

Der Gebäuderechtsschutz wird von Versicherungsgesellschaften in der Regel im Zusammenhang mit dem Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz angeboten, insgesamt auch oft bezeichnet als Immobilienrechtsschutz. Er schützt den Versicherten vor dem Kostenrisiko, das aus Rechtsstreitigkeiten entsteht, die mit Gebäuden, Grundstücken oder Wohnungen im Zusammenhang stehen. Dabei kann die versicherte Person sowohl Eigentümer als auch Mieter oder Pächter der Immobilie sein.

Häufig entstehen Rechtsstreitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis. Ein Vermieter wird seine Rechte einfordern, wenn der Mieter zum Beispiel keine Miete zahlt, die Wohnung trotz Kündigung nicht verlassen will oder vereinbarte Regeln nicht einhält. Für einen Mieter besteht ein Interesse an einer rechtlichen Klärung, wenn etwa notwendige Reparaturen nicht durchgeführt werden, die Nebenkostenabrechnung nicht korrekt ist oder die Wohnung gekündigt wird. Aber nicht nur aus Mietverhältnissen ergeben sich Rechtsstreitigkeiten, die Gebäude oder Grundstücke betreffen. Rechtliche Klärung ist auch erforderlich bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten, bei Fragen zum Wegerecht und zu Bebauungsgrenzen und bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen, die mit dem Gebäude oder Grundstück im Zusammenhang stehen. Falls ein Gebäude oder Grundstück beschädigt wurde, ist dies kein Fall für den allgemeinen Schadensrechtsschutz, sondern für den Gebäuderechtsschutz.

Auch bei Unstimmigkeiten mit Handwerkern oder Hausmeistern greift diese spezielle Rechtsschutzversicherung. Selbst bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Gebäude-Sachversicherern über Zahlungen im Schadensfall kommt der Gebäuderechtsschutz zum Einsatz.

In der Regel übernimmt die Immobilienrechtsschutzversicherung alle Anwalts-, Gerichts- und Prozesskosten, die über der vereinbarten Eigenbeteiligung liegen, wobei die Versicherungssumme begrenzt oder unbegrenzt sein kann. Bei der Berechnung des Beitrags unterscheiden die Versicherungsgesellschaften danach, ob es sich beim Versicherungsnehmer um einen Mieter, einen Eigentümer oder einen Vermieter handelt. Des Weiteren kann der Versicherungsbetrag abhängig sein von der Anzahl der versicherten Immobilien, dem Mietwert, der Vertragslaufzeit, der gewählten Selbstbeteiligung, der Tarifgruppe, aufgetretenen Versicherungsfällen in den letzten Jahren sowie Alter und Beruf der versicherten Person.

Gebäude-, Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz wird von den meisten Rechtsschutzversicherern angeboten, so zum Beispiel von Allrecht, Deurag oder DEVK.


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