Gesetzliche Krankenversicherung für Ausländer
6. Mai 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungJeder deutsche Staatsbürger verfügt im Regelfall mindestens über eine gesetzliche Krankenversicherung, wobei auf Wunsch problemlos zusätzlich private Leistungen gebucht werden können. So stellt sich nun die durchaus berechtigte Frage, inwiefern dies auch auf Ausländer zutrifft und welche Voraussetzung eine solche Versicherung erfüllen muss. Dies beginnt bereits bei der legalen Einreise, da hierfür ein entsprechendes Visum benötigt wird, welches wiederum eine bestehende Krankenversicherung benötigt. Im Folgenden werden sämtliche Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung für Ausländer aufgelistet.
Voraussetzungen für gesetzliche Krankenversicherungen bei Ausländern
Das Besitzen eines gültigen Versicherungsschutzes ist unabdingbare Pflicht für jegliche Ausländer, wobei es keinerlei Rolle spielt, ob diese sich nun dauerhaft oder lediglich vorübergehend in Deutschland aufhalten möchten. Selbstverständlich finden sich hierbei in dieser doch sehr breiten Produktpalette unterschiedliche Tarife und Modelle. All diese Produkte müssen jedoch der Norm der allgemeinen sozialrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland gerecht werden. Um in die Bundesrepublik einreisen zu können, muss ein Ausländer ein entsprechendes Visum beantragen, welches zudem eine gültige Krankenversicherung voraussetzt. Der Versicherung muss hierbei das exakte Einreisedatum genannt werden, um den Beginn des Versicherungsschutzes in Deutschland genau datieren zu können. Des Weiteren muss eine Krankenversicherung für Ausländer mindestens den Ansprüchen des Grundversicherungsschutzes einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen und somit neben ambulanter ärztlicher Behandlungen und zahnärztlicher Versorgung zudem Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel zur Verfügung stellen, stationäre Aufenthalte und Behandlungen ermöglichen, medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen unterstützen sowie sämtliche Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung bewerkstelligen.
Einfacher gestaltet sich dieses Modell, wenn ein ausländischer Mitbürger einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland nachgeht, womit er pflichtversichert wäre. Selbstverständlich können hierzu jegliche private Zusatzversicherungen gebucht werden. Sollte jedoch keinerlei Beschäftigungsverhältnis vorliegen, kann problemlos eine private Krankenversicherung für Ausländer abgeschlossen werden.
Diese Fakten gelten ebenfalls für ausländische Studenten in Deutschland, welche sich hier für einen begrenzten Zeitraum aufhalten. Bei dem entsprechenden Eintrag an der Universität muss ein entsprechender Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung vorgelegt werden. Sollte dieser im eigenen Heimatland über eine private Krankenversicherung verfügen, reicht hierbei eine Kopie dieser vollkommen aus.
Ein besonders vorteilhaftes Angebot für Ausländer, welche sich lediglich in einem Zeitraum bis zu 2 Jahren in Deutschland aufhalten bietet die Hanse-Merkur Reiseversicherung AG. Hierbei besteht eine umfassende Krankenversicherungsmöglichkeit für alle Personen, welche aus dem Ausland in die Länder Deutschland, Österreich, EU, den Schengen-Staaten, Schweiz sowie Liechtenstein einreisen möchten.