Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
27. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: HaftpflichtversicherungenDer Haus- und Grundbesitz hat seine Vorteile, beispielsweise als Altersvorsorge, aber bringt auch Pflichten mit sich. Wer seinen Verkehrssicherheitspflichten nicht nachkommt und es unterlässt, im Winter die Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen für mögliche Schadenersatzforderungen. Auch ein beschädigtes Auto durch einen sich lösenden Ziegel kann sehr schnell zu hohen Kosten führen. Der Haus- und Grundbesitzer haftet für alle Schäden, die von seinem Haus oder Grundbesitz ausgehen.
Damit man sich vor diesen Regressansprüchen absichern kann, gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie ist zwar keine Pflichtversicherung, bietet sich aber aufgrund der relativ niedrigen Versicherungsprämien an. Wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt und nutzt, kann sich durch die Privathaftpflichtversicherung schützen. Auch eine Einliegerwohnung kann im Rahmen der Privathaftpflicht versichert werden. Für Besitzer von Mehrfamilienhäusern ist allerdings die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine sinnvolle Versicherung. Auch für Mitglieder einer Wohneigentümergemeinschaft sollte die Versicherung abgeschlossen werden, da die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflicht dieses Risiko ausschließen.
Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert die Schäden, die bei nicht ausreichend gesicherten Gefahrenstellen entstehen, oder bei mangelhafter Beleuchtung, bei vom Dach rutschendem Schnee oder Eis, bei nicht sachgemäßer Instandhaltung des Hauses und bei nicht gereinigten Bürgersteigen. Die Versicherungsprämie für die Grundbesitzhaftpflichtversicherung berechnet sich bei Mehrfamilienhäusern auf der Grundlage mehrerer Parameter. Neben der Anzahl der Wohneinheiten und der Wohnfläche, sind die Mieteinnahmen inklusive der Nebenkosten eine Berechnungsgrundlage für die Prämie. Die Höhe der Versicherungssumme wirkt sich auch unmittelbar auf die Versicherungsprämie aus und sollte bei mindestens 3 Millionen Euro liegen. Einzelne Versicherungsunternehmen bieten die Versicherung mit Deckungssummen bis zu einem Betrag von 10 Millionen Euro an. Bei unbebauten Grundstücken liegen andere Werte für die Berechnung der Versicherungsprämie zugrunde. Üblicherweise wird hier nach der Anzahl der Quadratmeter berechnet. Es kann auch mit dem Versicherer die Vereinbarung eines Pauschalbetrages vereinbart werden. Vor Abschluss der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sollte man unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen, da die Versicherungsprämien und die Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaften erheblich voneinander abweichen können.
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