Grundfähigkeitsversicherung
4. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteDie Grundfähigkeitsversicherung, auch unter dem Begriff Grundfähigkeits-Zusatzversicherung bekannt, ist eine Risikoversicherung, die den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten durch Zahlung einer monatlichen Rente kompensieren soll. Als Grundfähigkeiten können beispielsweise das Gehen, das Treppen steigen oder das Auto fahren anerkannt werden. Die Grundfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Versicherungsvertrag oder als Zusatzoption zu einem bereits bestehenden Versicherungsvertrag abgeschlossen werden. Diese Form der Versicherung wurde erstmalig im Jahre 2000 auf dem deutschen Versicherungsmarkt angeboten. Man kann sie als Alternative oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder der Pflegeversicherung betrachten.
Je nach Versicherungsunternehmen wird dem Versicherten bei dem Verlust einer der Grundfähigkeiten, oder dem Erreichen einer Pflegestufe 2 innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherung, eine monatlich gleichbleibende Rente gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die versicherte Person weiter arbeiten kann oder will. Die Rente wird für die gesamte Dauer der Beeinträchtigung gewährt. Die Ursachen für den Verlust einer Grundfähigkeit können beispielsweise Unfälle oder Krankheiten sein. Die Grundfähigkeitsversicherung bildet eine günstige Absicherung der eigenen Arbeitskraft und die Versicherungsprämien sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.
Um bei einem Verlust der Sehkraft einen Anspruch auf die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung stellen zu können, muss der Versicherte auf beiden Augen nichts mehr sehen können. Eine verbliebene Sehfähigkeit darf 1/25 der normalen Sehkraft nicht übersteigen. Der Verlust der Fähigkeit ein Auto zu fahren, liegt dann vor, wenn die versicherte Person volljährig ist und aus medizinischen Gründen die Erteilung einer Fahrerlaubnis nicht möglich ist. War der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalles im Besitz eines Führerscheines, muss dieser aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder entzogen worden sein.
Die Grundfunktionen sind von den Versicherungsunternehmen in sogenannte Fähigkeitenkataloge eingeteilt worden. Der Verlust der Sehkraft gehört zum Fähigkeitenkatalog 1, während die Fähigkeit ein Auto zu fahren dem Fähigkeitenkatalog 2 zugeordnet ist. Diese Einteilung hat wesentliche Einwirkung auf die Rentenansprüche aus der Grundfähigkeitsversicherung. Um die Rente zu erhalten, ist Voraussetzung, dass der Versicherte über eine Zeitraum von 12 Monaten nicht in der Lage ist oder sein wird, eine der Grundfunktionen nach Fähigkeitenkatalog 1, oder drei Grundfunktionen aus Fähigkeitenkatalog 2 auszuüben.
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