Haftpflichtversicherung für Kinder

29. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Haftpflichtversicherungen

Es gibt einen Spruch, den man immer mal wieder hört oder liest und den man in diesem Zusammenhang auch für richtig hält – “Eltern haften für ihre Kinder”. Wer nach diesem Spruch lebt, der wird im Normalfall nur eine private Haftpflicht für seine Person abschließen, aber niemals eine Haftpflichtversicherung für Kinder. Doch ist dieser Spruch zwar jedem bekannt, allerdings entspricht er nicht der Wahrheit. Um das zu verstehen, muss man zunächst einmal die Kinder unterscheiden und zwar Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr und Kinder ab sieben Jahre. Diese Unterteilung ist von enormer Bedeutung, wenn es um die Regulierung von Schäden geht.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder zum Schadenersatz verpflichtet, der einem anderen einen Schaden zufügt. Kinder nehmen in diesem Zusammenhang eine besondere Position ein. Sind die Kinder nämlich noch keine sieben Jahre alt, dann sind sie laut Gesetzgeber nicht deliktfähig. Das bedeutet nichts anderes, als dass diese Kinder im Sinne des Gesetzes keinen Schaden verursachen können, der von ihnen reguliert werden müsste. Hier tritt dann die Haftung der Eltern ein, allerdings nur, wenn diese ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Dazu reicht es nach einem Urteil des BGH aus, wenn man diese Kinder in regelmäßigen Abständen kontrollmäßig beaufsichtigt. Sollte ein Schaden sich außerhalb der Beobachtung ereignen, so ist hier nicht von einer Aufsichtspflichtverletzung auszugehen.

Ab einem Alter von sieben Jahren haftet ein Kind selbst und zwar in vollem Umfang für jeden Schaden, den es verursacht. Wenn man diese gesetzliche Vorgabe kennt, dann empfiehlt es sich doch, auch mal über eine Haftpflichtversicherung für Kinder nachzudenken. Dazu genügt es schon, dass man beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung darauf achtet, dass man eine Familienhaftpflichtversicherung nimmt. In dieser Versicherung sind der Versicherungsnehmer, sein Ehepartner und auch die Kinder automatisch mitversichert. So werden auch die Schäden reguliert, die der achtjährige Sohn verursacht hat. Es werden aber auch jene Schäden ersetzt, die von der vierjährigen Tochter stammen und bei denen man den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorwirft. Schließlich sind die Eltern in einem solchen Fall für die Taten der Kinder haftbar zu machen.


« Haftpflichtversicherung für Kinder »
Lesen Sie weiterführend auch folgende Beiträge im Versicherungen Infoportal:



Mehr zu den Schlagworten dieses Artikels: