Voller Variationen: Haftpflichtversicherungen

1. Dezember 2008 | Beitrag von: | Rubrik: Haftpflichtversicherungen

Die Haftpflichtversicherung ist umgangsprachlich auch nur kurz als Haftpflicht bekannt. Was man mit einer Haftpflichtversicherung machen kann sieht man bei genauerer Trennung der Wörter Haftpflicht und Versicherung. Wenn man also einen Schaden, den man verursacht hat, ersetzen muss, dann haftet eben diese Versicherung dafür. Haftpflichtversicherungen sind meistens freiwillig. Es gibt aber auch zwingende Haftpflichtversicherungen. Beispielsweise müssen Kraftfahrzeugfahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.

Es gibt sehr verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung. Zum Beispiel für private Kunden. In dem Bereich gibt es die Privathaftpflichtversicherung, welche zur Absicherung der alltäglichen Haftungsrisiken dient.

Es gibt noch viele weitere Arten der Haftpflichtversicherung. Zum Beispiel die Gewässerschadenshaftpflicht, die Wassersporthaftpflichtversicherung für Besitzer von Booten, die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger, die Umwelthaftpflicht, Bauherrenhaftpflichtversicherung (wichtig bei Hauskauf oder Hausbau für den Besitzer der neuen Immobilie) – sowie die Berufshaftpflichtversicherung.

Für Unternehmer kann generell auch die allgemeine Betriebshaftpflicht-Versicherung sinnvoll sein – denn gerade im Betriebsalltag können teure Schäden entstehen; sei es an Ausrüstung wie Messtechnik bzw Messgeräten oder auch nur einem nicht ganz günstigen Drucker inklusive Toner.

Wenn man Beamter oder auch Arbeitnehmer ist, dann sollte man über die Amtshaftpflichtversicherung eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abschließen.

Der Anspruch auf die Versicherungsleistungen besteht dabei u.U. auch wenn die Sorgfaltspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt wurde. Seit 1. Januar 2008 wird dem Geschädigten ein direkter Anspruch auf das Versicherungsunternehmen gewährt.

Die Haftpflichtversicherung wird auf entweder ein Jahr oder auch auf merere Jahre hinweg abgeschlossen. Wenn man nicht vor Ablauf des Vertrages kündigt, so verlängert sich die Versicherung automatisch – ähnlich wie viele Laufzeitverträge – sei es vom Fitnessstudio, der Online Partnerbörse, dem laufenden Webhosting über Zeitschriftenabos bis hin zum DSL Flatrate Vertrag oder einem Vertrag für die gängigen Handytarife von T-Mobile & Co.

Von beiden Seiten aus kann die vereinbarte Laufzeit des Versicherungsvertrags in der Haftpflichtversicherung übrigens nach einem entweder abgelehnten oder regulierten Schadensfall gekündigt werden. Sollte der Beitrag erhöhrt werden, so kann der Versicherungsnehmer auf das Recht bestehen, zu kündigen.


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