Hausratsversicherung | Was ist wie und wann abgedeckt?

23. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Hausratversicherung

Die Hausratsversicherung versichert den kompletten Hausrat. Damit sind alle Sachen gemeint, die im Haushalt privat genutzt werden. Einschränkungen gibt es bei Wertsachen, Bargeld und für auf Geldkarten geladene Beträge. Die Hausratversicherung wird auch verbundene Hausratversicherung genannt, weil in ihr gleichzeitig mehrere Gefahren versichert sind.

Der Versicherungsschutz umfasst Einrichtungsgegenstände, Gebrauchsgegenstände und Verbrauchsgüter. Zu den Einrichtungsgegenständen gehören u.a. Möbel, Teppiche, Bilder und Pflanzen. Gebrauchsgegenstände sind Kleidung, Geschirr, Fernsehgeräte oder Waschmaschinen. Zu den Verbrauchsgütern zählen Lebensmittel, Heizmaterialien sowie Genussmittel. Unter bestimmten Voraussetzungen sind in der Hausratversicherung auch Einbaumöbel und –küchen, Kleintiere, Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Mietereinbauten wie z.B. Badewannen oder Duschkabinen, Kanus, Surfgeräte, Falt-, Schlauch- und Ruderboote, Gleitschirme, Flugdrachen, Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Spielfahrzeuge sowie Antennenanlage und Markisen versichert. Dieses gilt auch dann, wenn sie fremdes Eigentum sind.

Nicht versicherbar sind Kraftfahrzeuge und Anhänger inklusive Zubehör und Teile, Hausrat von Mietern und Untermietern, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Sachen, die durch eine Versicherung gesondert versichert sind, wie z.B. Schmuck und Pelze.

Die versicherten Sachen werden entschädigt, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder Aufprall eines Flugzeugs zerstört, beschädigt oder abhanden kommen. Sengschäden sind als Folgeschaden eines Brandes ebenfalls versichert. Schäden durch Blitzschlag werden ersetzt, sofern der Blitz unmittelbar auf die Sachen übergeht. Bei eine Explosion oder Implosion werden die unmittelbaren Schäden sowie deren Folgeschäden erstattet. Versicherte Sachen werden entschädigt, wenn sie durch den Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung zerstört, beschädigt oder abhanden kommen. Auch Schäden die durch Einbruchdiebstahl, Beraubung oder Vandalismus verursacht werden, sind in der Hausratsversicherung versichert. Ein einfacher Diebstahl, z.B. durch einen Trickbetrüger ist hingegen nicht versichert.

Entstehen an den versicherten Sachen Schäden durch Leitungswasser oder Sturm und Hagel, werden diese auch durch die Hausratsversicherung gedeckt. Dazu gehören auch Frostschäden an Sanitäranlagen und Leitungswasser führenden Installationen. Zusätzlich kann der Versicherungsschutz auf Fahrraddiebstahl und Überspannung durch Blitzschlag erweitert werden.

In der Hausratsversicherung sind alle notwendigen Kosten versichert. Dazu gehören Aufräumungskosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Reparaturkosten sowie Maßnahmen zum Schutz der versicherten Sachen.

Der Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Dazu gehören auch Balkone, Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude grenzen sowie Loggien.


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