Hausratversicherung | Was ist weiterführend versichert?
1. März 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: HausratversicherungEgal ob man nun zur Miete wohnt oder aber in seinem eigenen Haus, wenn man sein Eigentum schützen möchte, dann kommt man nicht ohne eine gute Versicherung aus. Das gilt insbesondere für Schäden, die durch Einwirkungen von außen entstehen. Gerade Mieter unterliegen oft dem Irrtum, dass der Vermieter bereits im Rahmen seiner Versicherung (Wohngebäudeversicherung) alle Schäden abdeckt, doch das ist natürlich nicht der Fall. Der Vermieter deckt mit dieser Versicherung nur Schäden an seinem Gebäude ab. Der Mieter müsste sich indes sein Hab und Gut über eine Hausratversicherung schützen. Nur mit der Hausratversicherung wird das Eigentum des Versicherungsnehmers geschützt.
Die Risiken, die von einer Hausratversicherung abgedeckt werden, sind Schäden, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Vandalismus, Leitungswasser, Raub und Einbruchdiebstahl entstehen. Dabei wird aber nicht nur das Eigentum des Versicherungsnehmers geschützt, sondern auch Kosten, die zur Beseitigung des Schadens zwingend aufgebracht werden müssen. Ebenso ist auch das Eigentum aller Personen mitversichert, die mit dem Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben. Damit ist auch der Computer des Kindes geschützt und auch der Schmuck der Ehefrau. Besonders hervorzuheben ist der Umstand, dass die Sachen der Kinder teilweise auch dann versichert sind, wenn diese eine eigene Wohnung beziehen, weil dies z. B. für die Ausbildung des Kindes erforderlich ist. Dieser Versicherungsschutz gilt in der Wohnung des Kindes u.U. so lange, bis die Ausbildung beendet ist.
Manchmal kommt es vor, dass man einen Teil seines Wohnungsinventars mit in den Urlaub nimmt. Für solche Fälle kann man eine Hausratversicherung mit einer Außenversicherung erweitern. Damit sind dann diese Gegenstände versichert, die man vorübergehend mit in sein Urlaubsdomizil (Ferienwohnung) nimmt. Gegenstände, die dort dauerhaft verbleiben, sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Wenn man also sein Eigentum und das seiner Familie schützen möchte, dann ist man mit einer Hausratversicherung wirklich sehr gut beraten. Allerdings muss man beim Abschluss einer solchen Versicherung noch darauf achten, dass man in keinem Falle unterversichert ist. Sollte der Schaden nämlich über die vereinbarte Versicherungssumme hinausgehen, dann muss der Versicherungsnehmer den Rest der Schadenssumme aus eigener Tasche bezahlen. Ebenfalls von Bedeutung dürfte sein, dass der Versicherungsschutz einer Hausratversicherung auch dann greift, wenn man in eine andere Wohnung zieht. Für die Dauer des Umzugs wird dieser Schutz sogar ausgedehnt auf die alte und die neue Wohnung. (jen)
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