HDI Gerling Filmversicherung

23. August 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Weitere Vorsorgeprodukte

Die HDI-Gerling Versicherungen sind durch den Zusammenschluss der HDI Versicherungen und des Gerling-Konzerns im Oktober 2006 entstanden. Vorausgegangen ist der Kauf des Gerling-Konzerns durch die Talanx-Gruppe. Firmensitze des Unternehmens sind Köln und Hannover.

HDI-Gerling ist einer der führenden Filmversicherer in Deutschland und seit mehr als vierzig Jahren Partner der nationalen und internationalen Film- und Fernsehbranche. Das Unternehmen wirbt mit der langjährigen Erfahrung, der kompetenten Beratung, der professionellen Projektbetreuung, der Branchenkenntnis sowie der individuellen Gestaltung der Versicherungsprodukte an den jeweiligen Bedarf.

Der Film-Komplettschutz bietet Versicherungsschutz für alle Bereiche einer Filmproduktion. Dazu gehören der Personen- und Sachausfall, die Bild- und Tonaufzeichnungen, die Filmapparate, die Filmrequisiten, die Produktionskasse und die Filmfertigstellung.

Die Personenausfallversicherung übernimmt die Mehrkosten, die durch den Ausfall von Hauptdarsteller, Regisseur oder Kameramann aufgrund eines Unfalls oder von Krankheit entstehen können. Mehrkosten entstehen z.B. durch die längere Miete des Drehortes. Muss die Produktion wegen Unmöglichkeit abgebrochen werden, ersetzt die HDI-Gerling die bisher entstandenen Kosten.

Auch der Ausfall einer Sache kann zur Unterbrechung der Produktion oder zu deren Abbruch führen. Dabei kann es sich um Zerstörung, Verlust oder Beschädigung handeln. Betroffen sein können Geräte der Aufnahmetechnik, Requisiten oder Dekoration sowie die Filmkulisse. Die entstehenden Produktionsmehrkosten werden von der Versicherung ersetzt.

Die Versicherung von Bild- und Tonaufzeichnungen übernimmt die zusätzlichen Kosten, wenn Filmaufnahmen beschädigt oder vernichtet werden. Ersetzt werden die Kosten, wenn das Material bei Herstellung, Lagerung, Bearbeitung oder Transport beschädigt wird oder abhanden kommt.

Die Filmapparate-Versicherung von HDI-Gerling bietet Schutz bei Schäden an der Aufnahmetechnik. Ersetzt werden Schäden an eigenen, gemieteten oder geliehenen Gegenständen der Aufnahmetechnik sowie an deren Zubehör. Der Versicherungsschutz umfasst die meisten Gefahren bei Verwendung, Lagerung oder Transport.

Im Rahmen der Filmrequisiten-Versicherung ersetzt das Unternehmen die Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten oder die Aufräumungskosten für am Drehort oder beim Transport abhanden gekommene oder beschädigte Requisiten.

Die Produktionskassen-Versicherung gewährt Schutz, wenn Bargeld, EC-Karten oder Schecks gestohlen werden. Aus der Produktionskasse werden z.B. Komparsen am Drehort bezahlt. Der Versicherungsschutz besteht auch während des Transports der Kasse.

Die Filmfertigstellungsversicherung wird auch Completion Bond genannt und versichert das eingesetzte Kapital der Geldgeber der Filmproduktion.


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