Höchstbetrag GKV
20. April 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungIn Zeiten, in denen das Stichwort Zweiklassenmedizin die Runde macht, fragen sich viele, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung für sie lohnenswert wäre. Abhängig Beschäftigte können das nach wie vor nur, wenn sie die Pflichtversicherungsgrenze überschreiten. Diese liegt derzeit bei einem Bruttoeinkommen von 49.950 Euro, das entspricht 4.162,50 Euro im Monat. Etwas niedriger ist die Beitragsbemessungsgrenze, also das Einkommen, das zur Berechnung der Höhe der Beitragszahlungen herangezogen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt für 2010 bei einem Bruttoeinkommen von 45.000 Euro im Jahr oder 3.750 Euro im Monat. Von darüber liegenden Einkommen wird also nicht mehr der Beitragssatz, von derzeit 8,2 Prozent für Arbeitnehmer, abgezogen. Aufgrund dieser Höchstgrenze liegt der maximale Krankenversicherungsbeitrag eines Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 296,25€ im Monat. Dazu kommen noch die Beiträge des Arbeitgebers, der 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens als Zuschuss zahlt. So zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen einen maximalen Beitrag von etwa 559 Euro pro Monat.
Neu ist, dass ab den 01.01.2010 die Krankenversicherungsbeiträge voll steuerlich geltend gemacht werden können. Weitere Kosten kommen derweil auf die gesetzlich Versicherten durch die sogenannten Zusatzbeiträge zu. Neben den seit 2009 geltenden einheitlichen Kassenbeiträgen in Höhe von 15,5 Prozent können die gesetzlichen Krankenkassen auch noch Zusatzbeiträge erheben, um ihre leeren Kassen zu füllen. Acht Euro pro Monat ist dabei die gesetzliche Grenze, bis zu der pauschal ohne Einkommensprüfung; von den Versicherten ein Nachschlag gefordert werden kann. Bereits jetzt erheben einige gesetzliche Krankenkassen diesen Zusatzbeitrag, die meisten wollen ihn zumindest für die Zukunft nicht ausschließen. Nimmt die Krankenkasse den bürokratischen Mehraufwand einer individuellen Prüfung in Kauf, kann sie sogar einen Zusatzbeitrag von bis zu 37,50 Euro einziehen. Für die Zukunft ist jedenfalls abzusehen, dass aufgrund der demographischen Struktur und der technischen Entwicklung Gesundheit eher teurer als billiger werden wird. (iwa)
Mehr zu den Schlagworten dieses Artikels: Beitragsbemessungsgrenze, Beitragsbemessungsgrenze 2010, Pflichtversicherungsgrenze