Invaliditätsversicherungen für das Kind
28. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Weitere VorsorgeprodukteEine Invaliditätsversicherung für Kinder ist eine gute Möglichkeit, das Kind finanziell abzusichern, wenn es durch eine Krankheit oder einen Unfall invalide wird. Eine solche Versicherung wird vor allem deshalb angepriesen, weil staatliche Förderungen oder die Zahlungen der gesetzlichen Sozialversicherungen oft nicht ausreichen, die Kosten einer Behinderung zu decken. Notwendige Umbaumaßnahmen am Haus, kostspielige Kuren oder der spätere Verdienstausfall werden in der Regel nicht übernommen.
Aus diesem Grund werden besorgten Eltern immer häufiger Invaliditätsversicherungen für Kinder angeboten, um eine finanzielle Absicherung zu erreichen. Dabei gilt zu beachten, dass sich klassische Invaliditätsversicherungen von Kinder-Unfallversicherungen deutlich unterscheiden. Zwar bezahlen auch Unfallversicherungen bei einer Invalidität eine lebenslange Renten sowie eine Kapitalzahlung, allerdings ist dies nur dann der Fall, wenn die Invalidität auf einen Unfall zurückzuführen ist. Statistiken belegen jedoch, dass dies in weniger als einem Prozent der Fall ist, deutlich häufiger wird die Invalidität durch eine Krankheit verursacht, die bei einer Kinder-Unfallversicherung nicht versichert wäre.
Für Eltern, Großeltern und Paten, die das Kind in allen Fällen bei einer Invalidität absichern wollen, ist daher die Invaliditätsversicherung für Kinder anzuraten. Dabei können die Versicherungsnehmer, meist die Eltern, wählen, ob lediglich eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Rentenzahlung gewünscht ist. Auch die Kombination von Rentenzahlung und Kapitalzahlung ist möglich. Angeboten werden derartige Versicherungen unter anderem von der R+V Versicherung, der DEVK und der Victoria Versicherung.
Bei der Auswahl der Versicherung sollten Eltern genau prüfen, wann die Versicherung tatsächlich Leistungen bietet. So werden die Leistungen mitunter anhand der Gliedertaxe bewertet, die die Schwere der Beeinträchtigung offenbart und somit auch die Höhe der Invaliditätsleistung festlegt. Bei anderen Versicherungen hingegen wird die Bewertung der Versorgungsämter für die Höhe der Geldleistung zugrunde gelegt, wobei in der Regel erst ab einem Behinderungsgrad von 50 Zahlungen geleistet werden.
Eltern, die sich für den Abschluss einer Kinder-Invaliditätsversicherung interessieren, können hiermit Krankheiten absichern, die nach dem Abschluss der Versicherung eintreten. Bereits vorhandene angeborene Krankheiten, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt sind und behandelt werden, können hiermit nicht abgesichert werden.
Die Vertragslaufzeit derartiger Versicherungen ist meist auf das 18. Lebensjahr der Kinder beschränkt, einige Versicherungen bieten aber den weiterreichenden Versicherungsschutz bis zum Ende des 27. Lebensjahres an.