KFZ-Teilkaskoversicherungen
4. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KFZ-VersicherungWährend die KFZ Haftpflichtversicherung nur die Schadenersatzforderungen Dritter an den Versicherungsnehmer reguliert oder ablehnt, übernimmt die KFZ Teilkaskoversicherung auch die Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers, die ohne sein eigenes Verschulden entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern kann nur als Zusatzoption zu einer bestehenden KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Versicherungsprämie für die Teilkaskoversicherungen richtet sich primär nach der Einstufung des Fahrzeuges in den Typ- und Regionalklassen, sowie nach der Höhe des Selbstbehaltes. Je nach Leistungsumfang können verschiedene Zusatzrisiken gegen einen Mehrbetrag mitversichert werden. Grundsätzlich sind unter anderem die Schäden versichert, die durch Brand oder Explosion, durch Schäden an der Verkabelung durch einen Kurzschluss, durch Innenraumvandalismus, durch Teile- oder Komplettdiebstahl und durch Raub entstehen.
Bei einigen Versicherungsunternehmen können einzelne Risiken unterschiedlich abgesichert sein. Dies betrifft beispielsweise die Marderbisse und deren Folgen. Versichert das eine Versicherungsunternehmen nur die Schäden des Marderbisses, versichert ein anderes Unternehmen auch die daraus entstehenden unmittelbaren Folgeschäden. Gleiches gilt bei der Versicherung von Zusammenstößen mit Tieren und Wild. Der eine Versicherer versichert nur Zusammenstöße mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, ein anderer Versicherer versichert jegliche Zusammenstöße mit Wild.
Die Neuwertentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden des Fahrzeuges ersetzt den Neupreis innerhalb der ersten 6 Monate. Viele Versicherer bieten eine Verlängerung dieser Frist gegen eine Mehrprämie auf 12 Monate an. Die im Fahrzeug verbaute Sonderausstattung ist bis zu einem Höchstbetrag kostenfrei mitversichert. In aller Regel liegt dieser Betrag bei 5.000 Euro. Auch die Kosten für den Austausch von Tür- und Lenkradschlössern nach einem Einbruch werden durch die KFZ Teilkaskoversicherungen übernommen.
Weitere typischerweise im Versicherungsumfang versicherte Risiken sind die Schäden nach Sturm, Blitzschlag, Hagel oder Überschwemmungen. Die Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges sind mitversichert und bei einer Reparatur der beschädigten Scheibe verzichten die Versicherer auf den Selbstbehalt durch den Versicherungsnehmer. Bei einem Austausch der beschädigten Scheibe ist der Selbstbehalt allerdings zu leisten. Da der Versicherungsumfang einer KFZ Teilkaskoversicherung bei den Versicherern sehr unterschiedlich sein kann, empfiehlt sich vor dem Abschluss der Versicherung ein umfassender und ausgiebiger Versicherungsvergleich.