KFZ-Umweltschadenversicherung

30. Juli 2010 | Beitrag von: | Rubrik: KFZ-Versicherung

Wann immer man ein Kfz auf unseren Straßen zulassen möchte, bedarf es des Nachweises darüber, dass eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug vorhanden ist. Mit dieser Kfz-Haftpflichtversicherung werden alle die Schäden gedeckt, die durch den Betrieb des Fahrzeugs verursacht werden. Sollten dabei einmal Schäden an der Umwelt geschehen, dann wurden auch diese bisher immer im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht übernommen. Doch seit dem Jahr 2007 ist alles anders, denn da trat das Umweltschadengesetz in Kraft. In erster Linie richtet sich dieses Gesetz an Unternehmen und Gewerbetreibende, die während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit solche Schäden verursachen.

Bisher wurde man immer nur für die Schäden haftbar gemacht, die gegenüber natürlichen oder juristischen Personen entstanden waren. Schäden an der Natur wurden in der Regel vom Staat beglichen, was letztendlich durch den Steuerzahler geschah. Mit dem Umweltschadengesetz wurde diese Verantwortung nun auf den Schadenverursacher übertragen. Dabei muss die Haftung in voller Höhe übernommen werden und daher empfiehlt es sich, dass man entsprechende Vorkehrungen trifft. Es ist zwar richtig, dass die Haftung für Umweltschäden in diesem Zusammenhang nur Unternehmen und Gewerbetreibende betrifft, aber dazu reicht auch schon ein Gewerbe aus, welches man im Nebenerwerb betreibt. Ebenso sind alle Selbstständigen davon betroffen und somit kann es weitaus mehr Menschen betreffen, als man das im ersten Moment glauben mag.

So sind alle selbstständigen Handelsvertreter oder Gewerbetreibende auf Dienstreise mit dem Pkw auch haftbar, wenn sie einen Verkehrsunfall haben und als Folge dieses Unfalls sickert Öl in das Erdreich und Grundwasser. Nach dem Umweltschadengesetz fallen aber auch solche Fahrten mit dem Privat-Pkw in den Haftungsbereich, wenn diese den Weg zur Arbeit zum Anlass haben. Die normale Kfz-Haftpflichtversicherung sieht eine Deckung solcher Schäden nicht vor, aber die meisten Versicherer haben bereits in dieser Hinsicht vorgesorgt und bieten daher eine Kfz-Umweltschadenversicherung an. Bei einigen Anbietern erhält man diesen zusätzlichen Schutz ohne Aufpreis, während man diesen bei anderen zusätzlich beantragen muss. Doch auch dann sollte man sich dies genau überlegen, denn wenn es zu einem Schadenereignis kommt und man die Sanierungskosten für das Wiederherstellen der Natur präsentiert bekommt, dann ist man sicherlich froh, wenn diese von der Kfz-Umweltschadenversicherung übernommen werden. Gerade, wenn es darum geht, dass kontaminiertes Erdreich oder Grundwasser wieder saniert werden müssen, sind diese Kosten sehr hoch.


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