KFZ-Versicherung
7. Oktober 2008 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KFZ-VersicherungDer Abschluss einer KFZ-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Die Deckungskarte der ausgewählten Versicherungsgesellschaft muss vom Fahrzeugbesitzer bei der Zulassung des Fahrzeugs vorgelegt werden. Mit dieser Haftpflichtversicherung ist der Fahrzeughalter dann abgesichert, wenn es durch sein Verschulden zu einem Verkehrsunfall kommt. Die KFZ-Versicherung übernimmt die Schadenregulierung für alle Schäden der Unfallbeteiligten, allerdings nicht die Eigenen. Wer auch sein eigenes Fahrzeug absichern möchte, der muss zusätzlich eine Vollkasko oder Teilkaskoversicherung abschließen.
Jede Versicherung kostet natürlich und gerade bei der KFZ-Versicherung gibt es für gleiche Leistungen ganz unterschiedliche Tarife, deshalb sollte jeder, der ein Fahrzeug versichern möchte, vorher einen Versicherungsvergleich im Internet durchführen. Eine Reihe von Portalen im Internet bieten dazu kostenlos die Möglichkeit und oft kann die ausgewählte KFZ-Versicherung dann auch über das Internet abgeschlossen werden.
Wer feststellt, dass er zu teuer versichert ist, der hat zum 30.11. die Möglichkeit seine bestehende KFZ-Versicherung zu kündigen und dann für das Folgejahr eine preiswertere abzuschließen, dadurch lässt sich viel Geld sparen. Manchmal genügt es auch, wenn der Versicherte seiner KFZ-Versicherung das Angebot einer günstigeren Versicherung vorlegt. Oftmals ist der Versicherer dann bereit, um den Kunden zu halten, sein Angebot entsprechend anzupassen.
Viele KFZ-Versicherungen bieten gerade für Neukunden bessere Tarife an und die Bestandskunden bleiben in den Tarifen, die seinerzeit beim Abschluss der KFZ-Versicherung gültig waren. Deshalb ist gerade für langjährig Versicherte ein Versicherungsvergleich interessant. Ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht hat der Versicherte, wenn die Versicherung die Tarife erhöht oder nach einer Schadenregulierung. Die KFZ-Versicherung ist immer Fahrzeuggebunden. Wer als Versicherter sein Fahrzeug verkauft und sich einen Neuwagen zulegt, der hat in diesem Zusammenhang immer die Möglichkeit, die KFZ-Versicherung zu wechseln.
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