Kinder @ PKV

9. September 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

Sind die Eltern privat krankenversichert, haben die Kinder grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Elternteil privat versichert ist, dessen Einkommen aber regelmäßig über dem Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils liegt. In diesem Fall können die Kinder entweder mit einem eigenen Beitrag gesetzlich oder aber privat versichert werden. Die meisten Eltern wählen für ihre Kinder aufgrund der zahlreichen Vorteile die PKV, wobei für Kinder ein eigener Beitrag zu berücksichtigen ist.

Eltern, die privat krankenversichert sind, sollten sich allerdings schon frühzeitig über die Versicherung ihrer Kinder informieren, denn schon ein Baby im Krankenhaus kann, sofern Komplikationen auftreten, hohe Kosten verursachen. Es ist daher sinnvoll, das Baby zuerst bei der Krankenversicherung der Eltern zu versichern. Hier kann die Versicherung auch rückwirkend abgeschlossen werden, zudem verzichten die Versicherungen in diesem Fall auf die sonst übliche Gesundheitsprüfung. So ist es also auch möglich, schwer kranke Babys zu versichern, die ansonsten wohl nur über den neuen Basistarif, der ebenfalls auf Gesundheitsfragen verzichtet, versichert worden wären. Voraussetzung für die Mitversicherung bei der PKV der Eltern ist jedoch, dass der versichernde Elternteil bereits seit mehr als drei Monaten bei dieser Versicherung versichert ist. Eine frühzeitige Festlegung auf eine Krankenversicherung ist daher durchaus sinnvoll.

Eltern, die den Beamtenstatus erreicht haben, erhalten von ihrem Dienstherren auch für ihre Kinder eine entsprechende Beihilfe. Die übrigen Kosten können dann privat versichert werden. Hierzu bieten die Krankenkassen spezielle Beihilfetarife für Kinder, wodurch die Kosten dann erheblich reduziert werden können. Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens privat versichert sind, haben zusätzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeber-Zuschuss. Dieser wird bis zum durchschnittlichen Höchstsatz für eine Versicherung in der GKV bezahlt.

Ebenso wie bei der PKV für Erwachsene gibt es auch bei der PKV für Kinder erhebliche Leistungs- und Preisdifferenzen, weshalb sich ein Vergleich der Versicherungen durchaus lohnt. Ein Wechsel der PKV für Kinder ist zudem deutlich einfacher als bei Erwachsenen, da bei Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren keine Altersrückstellungen gebildet werden. Daher ist der Wechsel bis zu diesem Alter ohne Probleme möglich. Allerdings müssen entsprechende Gesundheitsfragen beantwortet werden.


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