Krankenkassenwechsel | GKV und PKV – was muss man beachten?

17. April 2010 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

Versicherte in Deutschland können ihre Krankenkasse frei wählen. Dies gilt sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Somit ist es möglich, bei Unzufriedenheit oder hohen Beiträgen die bestehende Krankenkasse zu kündigen und einen Krankenkassenwechsel durchzuführen.

Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten vor dem Krankenkassenwechsel ihre bestehende Krankenversicherung kündigen. Diese Kündigung muss vom Versicherten selbst verfasst werden, die neue Krankenkasse übernimmt diesen Service nicht. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Dabei muss beachtet werden, dass eine ordentliche Kündigung erst 18 Monate nach dem Eintritt in die Krankenkasse erfolgen darf. Auch bei einem Krankenkassenwechsel sind Versicherte dann wieder 18 Monate an ihre neue Kasse gebunden. Versicherte, die gar einen Wahltarif bei ihrem bisherigen Versicherer abgeschlossen haben, sind drei Jahre an diesen gebunden. Ein Krankenkassenwechsel ist innerhalb dieser Zeit nicht möglich.

Erhebt die bestehende Krankenkasse zusätzliche Beiträge, etwa den Zusatzbeitrag, haben Versicherte sogar ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall kann der Krankenkassenwechsel sofort erfolgen, auch dann, wenn die Versicherung noch keine 18 Monate bestand.

Wurde die gesetzliche Krankenversicherung gekündigt, kann sofort ein neuer Vertrag bei einem anderen gesetzlichen Versicherer abgeschlossen werden. Ein Versicherungsvergleich zeigt dabei, welche Krankenkassen die besten Tarife bieten, wo zahlreiche Versorgungsleistungen angeboten werden und wo der Service am besten ist.

Krankenkassenwechsel PKV

Auch dann, wenn die Versicherung bei einer privaten Krankenkasse besteht, ist der Krankenkassenwechsel grundsätzlich möglich. Hierbei muss allerdings beachtet werden, dass die Versicherungsprämie für den neuen Vertrag anhand des Alters und eventueller Gesundheitsprobleme errechnet wird. Daher kann ein Krankenkassenwechsel schnell teuer werden, auch sind private Krankenkassen nicht zur Aufnahme neuer Versicherter verpflichtet. Lediglich im Basistarif ist eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen nicht zulässig. Zudem muss beachtet werden, dass bei einem Krankenkassenwechsel auch Altersrückstellungen zum Teil verlorengehen und damit ebenfalls Nachteile verbunden sein können. Der Krankenkassenwechsel der privaten Krankenkassen muss daher gut überlegt sein.

Sofern ein Krankenkassenwechsel bei privaten Krankenkassen vorgenommen werden soll, muss ebenfalls die Kündigung an den bisherigen Versicherer erfolgen. Diese Kündigung ist schriftlich zu erstellen, idealer Weise wird das Schreiben mit Einschreiben und Rückschein versandt. Die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall drei Monate, mitunter ist allerdings auch hier ein Ausschluss der Kündigung in den ersten Monaten der Vertragslaufzeit vereinbart.


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