Krankentagegeldversicherungen
2. August 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KrankenversicherungEine Krankentagegeldversicherung zahlt den vereinbarten Betrag für jeden Tag der Krankschreibung, wobei Arbeitnehmer üblicherweise einen Versicherungsvertrag abschließen, der Zahlungen nach sechs Wochen Krankheit vorsieht. Der Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist sinnvoll, da während der ersten sechs Krankheitswochen die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber das vollständige Einkommen sichert. Freiberufler und Selbstständige schließen bevorzugt eine Krankentagegeldversicherung ab, die nach einer kurzen Wartezeit zahlt. Üblich ist hierbei die Vereinbarung der Versicherungsleistung nach zwei bis drei Wochen. Eine Versicherungsleistung ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich möglich, sie führt jedoch zu einer deutlichen Erhöhung der Versicherungsprämie.
Die Krankentagegeldversicherung wird von fast allen Versicherungsgesellschaften als unabhängige Leistung angeboten. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keinen Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, können den Versicherungsschutz des Krankentagegeldes über ihre Krankenkassen vereinbaren. Die günstigeren Beitragssätze bieten aber häufig unabhängige Versicherungsgesellschaften.
Mitglieder einer privaten Krankenkasse wie der Debeka oder der DKV schließen den Versicherungsvertrag für das Krankentagegeld bevorzugt über ihre Krankenkasse ab. In den meisten Fällen ist der entsprechende Versicherungsschutz gesondert zu vereinbaren, er ist nur in sehr wenigen Tarifmodellen eingeschlossen. Ein inkludierter Versicherungsschutz für das Krankentagegeld reicht oft wegen seiner zu geringen Höhe nicht aus.
Die Höhe der Versicherungsleistung sollte mindestens den tatsächlichen Verdienst- bzw. Einkommensausfall umfassen.
Die Höhe der Beiträge für die Krankentagegeldversicherung richtet sich in erster Linie nach der Höhe der für den Versicherungsfall vereinbarten Leistung. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe stellt der Zeitpunkt dar, ab dem die Leistungspflicht der Versicherung eintritt. Selbstverständlich unterscheiden sich zudem die Beiträge der einzelnen Versicherungsgesellschaften voneinander, so dass ein Preis- und Leistungsvergleich vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages für die Krankentagegeldversicherung unverzichtbar ist.