Krankenversicherung für Selbständige

11. August 2009 | Beitrag von: | Rubrik: Krankenversicherung

Jeder Selbstständige hat, unabhängig von seinen Einkünften, die Möglichkeit sich entweder gesetzlich oder privat krankenzuversichern. Auch wenn die privaten Krankenversicherungen gerade die Selbstständigen als Zielgruppe haben, kann es für einen Selbstständigen viel günstiger sein, sich freiwillig gesetzlich zu versichern.

Die Beiträge für die Krankenversicherung Selbstständiger sind besonders dann im Rahmen der GKV günstiger, wenn der Selbstständige schon ein gewisses Alter erreicht hat oder wenn er verheiratet ist, Kinder hat und die ganze Familie mitversichern muss. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit die Familie kostenlos mitzuversichern, während in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein extra Vertrag mit daraus resultierenden Beitragszahlungen abzuschließen ist.

Die private Krankenversicherung ist immer nur dann eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn der Versicherte alleinstehend und ohne Kinder ist oder die Ehefrau bereits selbst eine private Krankenversicherung hat.

Weiterer Vorteil bei der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige ist, dass dieser sich die Krankenkasse auswählen kann, bei der er sich versichern möchte, die Krankenkasse sich im Gegenzug aber nicht den Versicherten aussuchen kann, wie das bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragsteller unabhängig von seinem Einkommen, seinem Alter oder Gesundheitszustand aufzunehmen.

Wer seine Existenz gerade erst aufbaut und dementsprechend geringere Einkünfte hat, kann bei den gesetzlichen Krankenkassen einen ermäßigten Beitrag (für soziale Härtefälle) beantragen und zahlt dann in etwa nur 200 Euro für die Grundversorgung. Das kann besonders interessant sein, wenn der Existenzgründer im Zusammenhang mit der Firmengründung ein Darlehen aufgenommen hat und auch andere Kredite tilgen muss. Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform haben sich bei den gesetzlichen Krankenversicherungen auch Änderungen ergeben. Bei der Wahl der Krankenkasse spielt die Höhe des zuzahlenden Beitrags keine Rolle mehr, alle Kassen erheben den gleichen Beitragssatz. Heute sind andere Kriterien, wie das Angebot an Zusatzleistungen, Erreichbarkeit und Service ausschlaggebend.


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