KSA Berlin

9. Juni 2011 | Beitrag von: | Rubrik: Versicherungsgesellschaften

Der KSA Berlin ist ein Unternehmen für den Kommunalen Schadenausgleich, der sich selbst als kommunale Selbsthilfeorganisation in Ostdeutschland sieht. Der KSA Berlin wurde mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 gegründet und benötigte anfangs ein nur kleines Büro, um seiner Tätigkeit nachgehen zu können. Mittlerweile sind mehr als 6.000 Mitglieder vorhanden, die gemeinschaftlich füreinander einstehen und im Umlageverfahren Schäden finanzieren.

Der Kommunale Schadenausgleich ist notwendig, da Städte und Gemeinden einer Schadenersatzpflicht unterliegen, wenn durch sie Schäden an Sachen oder Personen entstehen. Schon ein umstürzender Baum oder ein Schaden mit einem kommunalen Fahrzeug reichen aus, um eine Stadt in große finanzielle Bedrängnis zu bringen. Da die Rücklagen häufig nicht ausreichend, die Schadenersatzansprüche der Bürger zu finanzieren, wurde der KSA Berlin für Ostdeutschland gegründet. Versicherungsnehmer sind hier die KSA Mitglieder sowie die Versicherungsnehmer, die Gelder werden im Umlageverfahren an die Versicherten ausgezahlt. Durch die individuellen Versicherungsbedingungen wird der KSA Berlin von der Versicherungsaufsicht freigestellt und kann daher nach eigenen Worten besser auf die Wünsche und Bedürfnisse seiner Mitglieder eingehen. Zugleich haben die Mitglieder die Möglichkeit, ihre Deckungswünsche individuell zu gestalten.

KSA Berlin (Screenshot führt zur Website)

KSA Berlin (Screenshot führt zur Website)

Der KSA Berlin gewährt seinen Mitgliedern im Rahmen der Vorgaben des VAG unterschiedlich gearteten Versicherungsschutz. Hierzu gehört in erster Linie der Haftpflichtschutz, der Schäden Dritter reguliert und dabei sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden übernimmt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Deckungsschutz für Kraftfahrzeuge zu erhalten. Dieser Schutz ist immens wichtig, wenn Städte und Gemeinden einen eigenen Fuhrpark unterhalten. Der Haftpflichtschutz für Fahrzeuge ist in Deutschland ohnehin als Pflichtversicherung vorgeschrieben, daneben ist es aber auch möglich, den Versicherungsschutz auf eine Teil- oder Vollkasko sowie eine Insassenunfallversicherung zu erweitern.

Im Rahmen der Berufstätigkeit in einer Stadt oder Gemeinde oder aber im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit ist es zudem möglich, den Unfalldeckungsschutz zu vereinbaren. Er kann unter anderem für Erwachsene, aber auch für Schüler, Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden, die beispielsweise an kommunalen Veranstaltungen teilnehmen oder kommunale Einrichtungen besuchen.


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