Lehrerhaftpflichtversicherung
29. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: HaftpflichtversicherungenLehrer, die im Schuldienst tätig sind, haben für die ihnen überlassenen Kinder und für die gesamte Gesellschaft eine große Verantwortung. Sie müssen nicht nur auf deren Gesundheit achten, sondern bei Ausflügen müssen die Kinder auch derart beaufsichtigt werden, dass keine Schäden am Eigentum Fremder entstehen. Sowohl in der Schule wie auch bei Klassenfahrten oder Ausfahrten müssen Lehrer zu jeder Zeit darauf achten, dass sich Kinder, etwa im Sportunterricht, nicht verletzen und dass sie bei Ausfahrten das Eigentum Anderer achten und nicht mutwillig zerstören.
Sofern durch eine Unachtsamkeit, durch Fahrlässigkeit oder individuelle Fehler Schäden an der Gesundheit von Personen oder am Eigentum Dritter entstehen, haftet der Lehrer hierfür in vollem Umfang. Diese Haftung ist zwar durch das Grundgesetz sowie die Tatsache, dass Eltern Haftungsansprüche an öffentliche Einrichtungen und deren Beschäftigte nur begrenzt geltend machen können, begrenzt, dennoch sind Lehrer nie von Haftungsansprüchen freigestellt, so zum Beispiel bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Diese Haftung erstreckt sich dann nicht auf das Eigentum der Schule oder der öffentlichen Hand, sondern auf das Privatvermögen des Lehrers. Insbesondere dann, wenn Schüler durch Unfälle körperlich oder geistig behindert sind, kann dies zum finanziellen Ruin des Lehrers führen, denn bei derartigen Ereignissen können Kosten in Millionenhöhe entstehen.
Um die im Zusammenhang mit der Haftung vorhandenen finanziellen Risiken zu begrenzen, bieten Versicherungen wie die VHV Versicherung eine spezielle Lehrer-Haftpflichtversicherung. Sie ist für Lehrer eine Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung, die lediglich im privaten Bereich leistet.
Lehrer sind im Rahmen der Lehrer-Haftpflichtversicherung nach Aussagen der Versicherungen nicht nur während der Zeit in der Schule versichert, sondern bei ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit, also auch bei Sport- und Experimentalunterrichtsstunden. Selbst Schuldirektoren sind mit versichert. Auch dann, wenn außerhalb des eigentlichen Unterrichts Nachhilfestunden angeboten werden, sind die Lehrer ausreichend versichert. Werden Schulausflüge unternommen, greift die Versicherung ebenfalls. Ob und in welchem Umfang Schäden, die bei Auslandsaufenthalten entstanden sind, getragen werden, sollte individuell geprüft werden, denn insbesondere dann, wenn Lehrer für ein Schuljahr Auslandserfahrung sammeln wollen, sollte sich der Versicherungsumfang auch auf das Ausland erstrecken.