LV 1871 BU-Versicherung
29. Januar 2011 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: BerufsunfähigkeitDas Risiko durch eine von Krankheit oder Unfall verursachte Invalidität permanent oder vorübergehend berufsunfähig zu werden, begleitet jeden der im Arbeitsleben steht. Statistisch gesehen wird sogar jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig. Die staatlichen Leistungen sind dann sehr gering, selbst bei voller Erwerbsminderung. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können die finanziellen Nachteile im Ernstfall zu einem großen Teil abgefedert werden. Solche Absicherungen gibt es auf dem Versicherungsmarkt entweder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, im Rahmen einer privaten Renten- oder Lebensversicherung, sowie als eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag. Vor allem Versicherer, die auf Lebensversicherungen spezialisiert sind, bieten hierzu eine große Vielfalt an Zusatz- und Vollversicherungen an, wie beispielsweise die in München ansässige LV 1871.
Die LV 1871 BU-Versicherung bietet laut dem Versicherer einen Rundumschutz. Der “Golden BU” genannte Tarif erlaubt den Eintritt in die Versicherung ab einem Mindestalter von 15 Jahren und bis zu einem Höchstalter von 62 Jahren – das Höchstendalter zum Leistungsbezug beträgt allerdings 67 Jahre. Die mögliche Versicherungsdauer reicht von 5 bis 52 Jahre. Die LV 1871 verspricht die Beiträge über die Dauer der Versicherung nicht zu erhöhen, wenn der Versicherungsnehmer einen Berufswechsel vornimmt und dadurch eigentlich in eine höhere Risikoklasse fallen würde. Zudem garantiert der Versicherer im Leistungsfall eine Steigerung der Rente von 1 bis 3 Prozent im Jahr. Der Versicherungsschutz der LV 1871 BU-Versicherung gilt weltweit – der Versicherungsnehmer ist somit auch bei Unfällen während des Urlaubs oder auf Geschäftsreisen versichert.
Falls ein Leistungsfall eintritt, soll bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit, beziehungsweise ab Pflegestufe 1, die volle Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt werden. LV 1871 bietet gegen einen erhöhten Beitrag auch die Verdoppelung der Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Leistungseintritt durch einen Unfall verursacht wurde. Zudem bietet die LV 1871 BU-Versicherung im Versicherungsfall noch weitere Leistungen, wie eine Wiedereingliederungshilfe von 6 Monatsrenten, mit der beispielsweise notwendig gewordene Umschulungen finanziert werden können. Ein wichtiges Merkmal, welches auch die LV 1871 BU-Versicherung bietet, ist der vertraglich zugesicherte Verzicht auf eine abstrakte Verweisung im Versicherungsfall. Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer darauf geachtet werden, dass die abstrakte Verweisung ausgeschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, hat der Versicherer die Möglichkeit die Leistung zu verweigern und vom Versicherungsnehmer zu verlangen eine andere “annehmbare”, jedoch berufsfremde Beschäftigung anzunehmen.
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