Mediziner-Versicherungen
29. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: Aktuell zum Thema VersicherungÄrzte gehören zu einer Berufsgruppe, die täglich zahlreiche Risiken eingehen. Sie heilen Menschen, sie operieren und sie verschreiben Medikamente, wobei wie bei allen anderen Berufen auch bei Ärzten Fehler passieren können. Eine Berufs-Rechtsschutz Versicherung sowie eine Berufshaftpflicht ist daher für Mediziner anzuraten. Gleichzeitig arbeiten viele Mediziner als Selbstständige auf eigene Rechnung. Sie sind Unternehmer und müssen hierdurch ihr Unternehmensrisiko zusätzlich absichern und auch eine private Vorsorge aufbauen. Eine Arzt-Unfallversicherung oder eine private Krankenversicherung runden das Angebot an Mediziner-Versicherungen ab.
Mediziner, die speziellen Versicherungsschutz suchen, können sich beispielweise an die Deutsche Ärzteversicherung oder aber an die Deutsche Ärzte-Finanz wenden. Hier werden speziell auf Mediziner zugeschnittene Versicherungen angeboten, die den Versicherungsbedarf individuell decken sollen.
Zu den Versicherungen, die für Mediziner angeboten werden, gehört die Berufshaftpflicht für Ärzte. Sie wird, je nach Berufsfeld, sowohl für Studenten wie auch für Humanmediziner, für Zahnärzte sowie für Assistenzärzte angeboten. Eine solche Versicherung schützt den Mediziner zum Beispiel dann, wenn Patienten Schadenersatzansprüche stellen oder auf eine Falschbehandlung plädieren. Die Versicherung prüft in diesem Fall, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind und leistet bei berechtigten Ansprüchen Ersatz. Sind die Ansprüche nicht gerechtfertigt, werden diese abgewehrt. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist sowohl für angestellte Mediziner wie auch für freiberufliche Ärzte sinnvoll.
Auch eine Arztrechtsschutzversicherung gehört zum Angebot der Mediziner-Versicherungen. Sie übernimmt die Kosten notwendiger Gerichtsverhandlungen, trägt die hierbei entstehenden Anwaltskosten und übernimmt gleichzeitig auch Gutachterkosten sowie Zeugengelder. Sie übernimmt jedoch nicht nur Schadensersatzansprüche, sondern unterstützt den Versicherten auch bei Rechts- und Sozialgerichtsstreitigkeiten, verteidigt den Arzt bei Vorwürfen vorsätzlicher Vergehen und übernimmt Disziplinar- und Standesangelegenheiten und sogar Ordnungswidrigkeiten. Die Rechtsschutzversicherungen für Mediziner werden sowohl für freiberuflich tätige Ärzte sowie für Angestellte übernommen.
Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnet haben, können zusätzlich eine spezielle Praxis-Versicherung abschließen. Sie sichert die Fortführung der Praxis auch dann, wenn diese durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt wurde. Auch bei Einbruchdiebstählen, Raub und Vandalismus tritt diese Versicherung ein und übernimmt die Kosten für die Praxiseinrichtung, Schäden an der Praxis selbst und an eventuell vorhandenen Vorräten. Wurde eine Betriebsunterbrechungsversicherung eingeschlossen, trägt die Versicherung zusätzlich die Kosten für Gehälter, Mieten und ZInsen, Da Mediziner auch an ihre private Vorsorge denken müssen, stehen zusätzlich zu den spezifischen Berufs-Versicherungen weiterhin zahlreiche Vorsorgeversicherungen zur Verfügung, die oft ebenfalls auf die Ansprüche von Medizinern zugeschnitten sind. Hierzu gehören Renten-Vorsorgeversicherungen, private Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, denn die oft hohen Einkünfte von Medizinern müssen entsprechend abgesichert werden, um den vorhandenen Lebensstandard auch dann aufrecht erhalten können, wenn der Beruf als Arzt nicht mehr ausgeübt werden kann.