Möglichkeiten der Altersvorsorge
26. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: AltersvorsorgeNicht erst seit der letzten Finanzkrise ist es den meisten Menschen bewusst geworden, dass man gerade auf dem Finanzsektor immer einen relativ unsicheren Boden betritt. Da ist es umso wichtiger, dass man für die eigene Altersvorsorge die richtige Entscheidung trifft. Schließlich reicht in den meisten Fällen die gesetzliche Altersrente allein schon lange nicht mehr aus, um den Lebensstandard, den man vor Rentenbeginn erreicht hat, auch im Rentenalter zu halten. Bestenfalls reicht die gesetzliche Rente aus, um die Grundversorgung abzusichern. Was aber soll man tun, damit man im wohlverdienten Ruhestand nicht zum Sozialfall wird?
Die Möglichkeiten für eine Altersvorsorge sind zahlreich und man sollte sich daher vorher genauestens informieren, welche für einen selbst in Frage kommt. Da wäre zunächst einmal die sogenannte Riester-Rente. Bei dieser Form der Altersvorsorge können Sie sogar noch von einer staatlichen Förderung profitieren. Schließlich wurde das Programm der Riester-Rente durch die Regierung ins Leben gerufen, um den Menschen die Eigeninitiative für die Altersvorsorge schmackhaft zu machen. Die Rente, die man aus einem Riester-Vertrag erhält, soll die Versorgungslücke schließen, die bei den Menschen entstehen, wenn sie nicht mehr im Berufsleben sind. Mittlerweile ist das Angebot aus dem Riester-Programm erweitert worden und man kann sich auch den Bau oder den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum nach Riester fördern lassen. Dieses sogenannte Wohn-Riester wird von der Bevölkerung bei Weitem besser angenommen, als dies bei der herkömmlichen Riesterrente der Fall ist.
Man kann sich seine Altersvorsorge auch mit dem Abschluss einer ganz normalen Kapital-Lebensversicherung sichern. Bei dieser Variante hat man die Wahl, sich das angesparte Kapital in einer Summe auszahlen zu lassen oder auch als monatliche Rentenzahlung. Bei dieser Variante steht die Kapitalbildung im Vordergrund und so kann man je nach Höhe der Beitragszahlung und Länge der Laufzeit ein wirklich hübsches Sümmchen zusammenbekommen, das einem den Lebensabend versüßen soll. Ein wesentlicher Unterschied zu den staatlich geförderten Riester-Renten besteht darin, dass die Kapital-Lebensversicherungen im vollen Umfang als Einkommen angerechnet werden, wenn man mal auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) erhält. Eine Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente bleibt in solchen Fällen unberührt. Das gilt im Übrigen auch für eine Vorsorge im Sinne einer Förderung über Wohn-Riester. Welche Art der Altersvorsorge man für sich selbst in Anspruch nimmt, muss man individuell entscheiden und an den persönlichen Verhältnissen anpassen.
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