Mofaversicherung
Dez 10th, 2009 | By Versicherungen-Infoportal.de | Category: KFZ-VersicherungMofas sind Zweiräder mit einem (Hilfs)Motor, der über nicht mehr als 49 Kubikzentimeter verfügt. Laut Gesetz dürfen Mofas nicht schneller als 25 Kilometer pro Stunde fahren. Allerdings fahren die meisten Modelle von Haus aus 30 Kilometer. Zum Erhalt des Versicherungsschutzes ist es jedenfalls unbedingt notwendig, dass die Werkseinstellungen, einschließlich der Geschwindigkeitsdrosselung nicht verändert werden.
Die Versicherungsprämie für Mofas fällt recht günstig aus. In der Regel werden Sach- und Personenschäden bis zu einer Million oder auch zwei Millionen Euro abgedeckt. Eine Versicherung ohne Kasko gibt es bereits für sechzig bis achtzig Euro. Mit Kasko und Diebstahlsschutz wird es etwa doppelt so teuer.
Da für Mofas keine KFZ-Steuer erhoben wird, unterscheiden sich die Nummernschilder von denen der Autos und Motorräder über 50 Kubik. Sie erhalten jedes Jahr eine neue Farbe und auch ein neues Kennzeichen. Somit ist es auch jedes Jahr von neuem notwendig, ein Versicherungskennzeichen zu erwerben.
Der jährliche Versicherungszeitraum erstreckt sich in der Regel vom 01. März eines jeden Jahres bis einschließlich des 28. (Bei Schaltjahren den 29.) Februar des nächsten Jahres. Dazwischen gibt es Abstufungen, falls etwa ein Mofa erst ab August versichert werden soll. Die Kennzeichen können bei allen möglichen Versicherungsunternehmen erworben werden. Die Kosten unterscheiden sich in der Regel nicht wesentlich.