Motorroller Versicherung
26. Juli 2010 | Beitrag von: Versicherungen-Infoportal.de | Rubrik: KFZ-VersicherungWer seine Mobilität nicht verlieren möchte, aber auf öffentliche Verkehrsmittel nicht zurückgreifen kann, der macht sich natürlich Gedanken über ein entsprechend sparsames Fahrzeug, mit dem man überall hinkommen kann. Dabei schaffen sich viele Autofahrer ein Zweitfahrzeug an, mit dem Sie den Weg zur Arbeit zurücklegen können, das aber im Unterhalt wesentlich günstiger ist, als das Auto. Da kommt in vielen Fällen ein Roller zum Einsatz. Viele dieser kleinen und wendigen Fahrzeuge sind in ihren technischen Voraussetzungen so geschaffen, dass man sie in die Kategorie Moped eingliedern kann. Wenn man einen solchen Roller sein Eigen nennt, dann kann man auch von den günstigen Bedingungen profitieren, die für ein Moped gelten.
Da wäre zunächst einmal der Umstand, dass ein solcher Roller dann nicht an die Zulassungspflicht gebunden ist. Somit ist dieses Fahrzeug auch von der Steuer befreit und muss auch nicht regelmäßig dem TÜV vorgeführt werden. Allerdings besteht auch für einen Roller die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Wie bei einem Moped ist diese jedoch äußerst günstig gehalten und der Beitrag steigt in einem Schadenfall nicht an, da bei dieser Art der Versicherung keine Schadenfreiheitsrabatte gewährt werden, wie dies etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sonst der Fall ist. Der Roller wird für den Betrieb auf der Straße mit einem Versicherungskennzeichen versehen, damit man deutlich erkennen kann, dass die vorgeschriebene Versicherung vorhanden ist. Das Versicherungskennzeichen erhält man bei seinem Versicherer und es wechselt jedes Jahr die Farbe. Dazu sollte man wissen, dass man die Motorroller Versicherung jedes Jahr wieder neu abschließen muss, um auch im nächsten Jahr wieder ein gültiges Versicherungskennzeichen zu erhalten.
Das Versicherungsjahr für den Roller ist dann – genau wie bei einem Moped – nicht mit dem Kalenderjahr identisch, sondern beginnt am 01.März eines Jahres und endet im folgenden Jahr immer Ende Februar. Es gibt allerdings auch Roller, die eben nicht mehr in die Kategorie Moped fallen, sondern bereits als Leichtkraftrad oder sogar als Motorrad angesehen werden. Wenn dies der Fall ist, dann werden diese Roller auch nach den Vorgaben dieser Fahrzeuge versichert. Obendrein kommt dann hinzu, dass diese Roller zulassungspflichtig sind und somit ein amtliches Kennzeichen erhalten. Eine Besonderheit stellen dabei die Leichtkrafträder dar, denn diese besitzen zwar ein amtliches Kennzeichen, sind jedoch von der Sache her zulassungsfrei. Das Kennzeichen wird als Unterscheidungskennzeichen ausgegeben.
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